Leben und Arbeiten | Tourismus und Kultur
 
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Liebe Leserinnen und Leser,

der Sommer ist da und die Ferienzeit lädt dazu ein, wieder einmal eine schöne Wanderung im Spessart, einen Bummel durch die Lohrer Fachwerkgassen, ein leckeres Eis oder die Sonne im Schwimmbad zu genießen.

Meiner Meinung nach ist jetzt im Frühsommer die schönste Zeit, um die Vorzüge unserer charmanten Stadt zu genießen!

 

Dass unsere Stadt so liebens- und lebenswert ist, wie sie ist, haben wir maßgeblich auch einer gesellschaftlichen Institution zu verdanken: Dem örtlichen Vereinswesen. Vereine sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Sie schaffen Gemeinschaft, bieten Raum für persönliche Entwicklung, fördern den Zusammenhalt und tragen zur Vielfalt unseres kulturellen Lebens bei. Ihre Aktivitäten und Veranstaltungen bereichern das städtische Leben, schenken Freude und ermöglichen den Austausch zwischen Menschen unterschiedlicher Hintergründe und Generationen.

Die Vereine zu fördern ist daher wichtige Aufgabe der Stadt; in der Haupt-, Finanz- und Bauausschusssitzung am 12.06.2023 wird deshalb auch wieder die Förderung der Vereine bzw. Zahlung der Vereinspauschalen thematisiert.

Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in diesen Vereinen engagieren und dadurch unser öffentliches Leben maßgeblich mitgestalten, von Herzen zu danken. Ihre Arbeit ist von unschätzbarem Wert!

Herzliche Grüße aus dem Rathaus,

Ihr


Dr. Mario Paul
Erster Bürgermeister

Die 21. Haupt-, Finanz- und Bauausschussitzung findet am Montag, 12.06.2023 um 17:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses statt.
Sportförderung: Freiwillige Leistungen 2023 (Vereinspauschale)

Die jährliche Förderung für die Sportvereine wird gemäß Beschluss des Finanzausschusses aus dem Jahr 2006 nach einem Punktesystem (Mitgliedereinheiten) berechnet. Das Berechnungsblatt für 2023 wird den Stadträten mit der Ladung zur Verfügung gestellt.

Im Haushaltsplan 2023 sind für die Sportförderung 104.000,00 EUR vorgesehen. Diese laufende Förderung setzt sich zusammen aus Miet- und Pachtverrechnung und dem laufenden Zuschuss.

Über folgenden Beschlussvorschlag wird in der Sitzung abgestimmt:
Die laufende Förderung 2023 für die Sportvereine wird wie vorgeschlagen ausbezahlt.

Stephan Morgenroth | Telefon: 09352/848-306 | E-Mail: smorgenroth@lohr.de

Kulturförderung: Freiwillige Leistungen 2023 (Vereinspauschale)

Die jährliche Förderung für die Musikkapellen und Gesangvereine wird gemäß Beschluss des Finanzausschusses aus dem Jahr 2011 nach einem Punktesystem (Mitgliedereinheiten) berechnet. Das Berechnungsblatt für 2023 wird den Stadträten mit der Ladung zur Verfügung gestellt.

Im Haushaltsplan 2023 sind für die Förderung der Musikkapellen und Gesangvereine 15.000,00 EUR vorgesehen.

Diese laufende Förderung setzt sich zusammen aus Miet- und Pachtverrechnungen und aus einem Barzuschuss, der sich aus dem Haushaltsansatz abzüglich der Mietverrechnungen berechnet.


Über folgenden Beschlussvorschlag wird in der Sitzung abgestimmt:
Die laufende Förderung 2023 für die Musikkapellen und Gesangvereine wird wie vorgeschlagen ausbezahlt.

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Stephan Morgenroth | Telefon: 09352/848-306 | E-Mail: smorgenroth@lohr.de

Informationen aus dem Rathaus - Wir suchen neue Teammitglieder!
 

Mitarbeiter IT-Support (m/w/d)

 

Sie suchen eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit, bei der Sie Ihre EDV-technischen Fähigkeiten kreativ einbringen können?

Bewerben Sie sich bis zum 11.06.2023!
 

Mitarbeiter Straßenunterhalt (m/w/d)

 

Sie suchen eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit, bei der Sie Ihre handwerklichen Fähigkeiten einbringen können? 

 

Bewerben Sie sich bis zum 18.06.2023!

 

Verwaltungskraft (m/w/d) für die freiwillige Feuerwehr Lohr a.Main

 

Sie suchen eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit, bei der Sie Ihre verwaltungstechnischen Fähigkeiten einbringen können? 

 

Bewerben Sie sich bis zum 02.07.2023!

Weitere Stellenanzeigen und ausführliche Beschreibungen finden Sie hier.
Informationen aus dem Rathaus
Verbot von offenem Feuer aufgrund akuter Brandgefahr

Gemäß Art. 38 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in Verbindung mit §§ 23, 24 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) wird wegen der bestehenden akuten Brandgefahr durch die Stadt Lohr a.Main ab sofort und bis auf Weiteres ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer im Gesamtgebiet der Stadt Lohr a.Main angeordnet.

Das Verbot von offenem Feuer gilt auch für Lagerfeuer auf privaten Grundstücken. Ausgenommen von diesem Verbot sind Holzkohle-, Gas- und Elektrogrills im privaten Bereich innerorts.

Angesichts der anhaltend trockenen Witterung besteht in unserer Region für Wälder, Hecken, Trockenrasenflächen etc. sehr hohe Brandgefahr.

Die Stadt Lohr a.Main fordert die Bevölkerung in eigenem Interesse auf, auch im Hinblick auf mögliche Regressforderungen, sich an das ausgesprochene Verbot zu halten.

Die Aufhebung dieses Verbotes von offenem Feuer wird, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, über die Presse bekannt gegeben.

 

Die Stadt Lohr a.Main bittet um Verständnis.

Philipp Halbritter | Telefon: 09352/848-121 | E-Mail: phalbritter@lohr.de



Stadt Lohr a. Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a. Main

Tel.: 0 93 52 / 848-0
E-Mail: stadt@lohr.de

Öffnungszeiten Neues Rathaus: Montag – Freitag: 8:00-12:30 Uhr
Öffnungszeiten Bürgerdienste: Montag – Freitag: 8:00-12:30 Uhr
und Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr


Vorherige Terminvereinbarung für Einwohnermeldeamt, Standesamt, Rentenberatung & Stadtarchiv unbedingt erforderlich!

 

 

Rechtliches:
Die Stadt Lohr a. Main ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Dr. Mario Paul.


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