Leben und Arbeiten | Tourismus und Kultur
 
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Liebe Leserinnen und Leser,

ich hoffe, Sie hatten entspannte Pfingstferien und können nun gut erholt und mit vollem Elan in den Sommer starten!
Auch im Stadtrat ist es an der Zeit, wieder in den Arbeitsmodus zu wechseln und mit frischer Energie ans Werk zu gehen:
In der kommenden Woche findet eine Werkausschusssitzung sowie eine Stadtratssitzung statt (mehr dazu im nachfolgenden Newsletter). Am Dienstag, den 20.06. um 19.00 Uhr, findet im Halsbacher Feuerwehrhaus eine Bürgerversammlung statt, bei der nicht nur Halsbacher Bürgerinnen und Bürger herzlich willkommen sind. Und auch das Starthouse Spessart lädt zu zwei interessanten Events ein - eines davon ist bereits am heutigen Freitagnachmittag.

Bei Interesse sind Sie herzlich eingeladen, an den Veranstaltungen teilzunehmen.

 

Viele Grüße aus dem Rathaus,

Ihr


Dr. Mario Paul
Erster Bürgermeister

Die 32. Werkausschusssitzung findet am Montag, 19.06.2023 um 17:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses statt.
Änderung der Dienstanweisung für die Werkleitung der Stadtwerke Lohr a.Main 

Nach den Vorgaben der Eigenbetriebssatzung für die Stadtwerke Lohr a.Main (EBS-SWL) hat der Werkausschuss am 09.01.2023 eine Dienstanweisung für die Werkleitung erlassen. Inhalt dieser Dienstanweisung sind grundlegende Anweisungen für die Leitung des Betriebes. Die Aufgabenbeschreibung für die Werkleitung ergibt sich aus Art. 88 der Bayerischen Gemeindeordnung, aus der Eigenbetriebsverordnung und der Eigenbetriebssatzung der Stadtwerke Lohr.

 

Thema der dieswöchigen Sitzung ist die Verabschiedung einer inhaltlich angepassten Dienstanweisung, die die personelle Stellvertretung der Werkleitung und deren Zeichnungsrecht regelt. Durch das Ausscheiden aus dem Dienst des Werkleiters Herrn Mergler und des stellv. Werkleiters Herrn Kleiner wäre ab 01.09.2023 die Position des stellvertretenden Werkleiters unbesetzt - zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Dienstbetriebs ist daher eine Änderung veranlasst.

Johannes Goßmann | Telefon: 09352/60 592 - 40 | E-Mail: jgossmann@lohr.de

Vergabe der Planungsleistungen für den Neubau eines Ableitungskanals des Retentionsbodenfilterbeckens und die Erneuerung einer Trinkwasserförderleitung in Ruppertshütten
Der Ablauf des Retentionsbodenfilterbeckens in Ruppertshütten muss nach Vorgabe des Landratsamtes Main-Spessart in den Ablauf der Kläranlage geleitet werden. Von dort erfolgt über einen bestehenden Kanal die gemeinsame Ableitung zur Versickerungsanlage unterhalb der Wasserversorgung Ruppertshütten.
Da bereits ein ehemaliger Ableitungskanal zwischen neuer und ehemaliger Kläranlage besteht, kann man auf diesen zurückgreifen. Dadurch wird lediglich ein Ableitungskanal vom Retentionsbodenfilter bis zur ehemaligen Kläranlage benötigt.
 
Ebenfalls ist geplant, eine alte Trinkwasserförderleitung aus dem Jahr 1965, die zwischen Retentionsbodenfilterbecken und neuer Kläranlage verläuft, zu erneuern und dieser Baumaßnahme gleichzeitig die Verlegung von Kabelleerrohren für die Steuerung und Stromversorgung von Retentionsbodenfilter und Regenüberlaufbecken anzuschließen.
 
Planung und Betreuung der Baumaßnahmen soll vom Ingenieurbüro Hoßfeld & Fischer übernommen werden, das bereits die Umsetzung des Retentionsbodenfilterbeckens und der Kläranlage realisierte. Der Stadtrat stimmt über die Auftragsvergabe ab. 

Matthias Sattler | Telefon: 09352/60 592 - 35 | E-Mail: bau@swlohr.de

Die 63. Stadtratssitzung findet am Mittwoch, 21.06.2023 um 17:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses statt.
Kindertagesstätten: Bedarfsanalyse und -anerkennung
Aufgrund anstehender und bereits durchgeführter größerer Wohnbauprojekte in innenstadtnahen Lagen ist abzusehen, dass der Bedarf an Kitaplätzen in diesem Bereich künftig nicht ausreichen wird. Dazu kommt die allgemeine gesellschaftliche Entwicklung nach früherer und längerer Betreuung der Kinder.
Daher gilt es, die örtliche Bedarfsplanung anzupassen und den Bedarf von zusätzlichen 12 Krippenplätze, 25 Kindergartenplätze und 12 Schulkindplätze in einer neu entstehenden Kindertageseinrichtung anzuerkennen.

Carmen Bachmann | Telefon: 09352/848-124 | E-Mail: cbachmann@lohr.de

Bauleitplanung: Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 114 "Alte Gärtnerei", Gemarkung Lohr a.Main

Auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei Hutzel ist ein Wohnbauprojekt geplant, das künftig rund 9.000m² Wohnfläche verteilt auf etwa 70 Wohnungen bieten wird. Zusätzlich soll ein Regionalladen zur Quartiersversorgung, eine Kindertagesstätte sowie eine Senioren-WG eingerichtet und ein Parkhaus gebaut werden. Der Vorhabenträger erläutert in der Sitzung sein Vorhaben genauer.

Damit das Vorhaben umgesetzt werden kann, bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplans. Der Vorhabenträger hat daher einen Antrag auf Aufstellungsbeschluss eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt. Der Stadtrat stimmt hierüber ab.

Rainer Tratberger | Telefon: 09352/848-132 | E-Mail: rtratberger@lohr.de

Informationen aus dem Rathaus - Wir suchen neue Teammitglieder!
 

Mitarbeiter Straßenunterhalt (m/w/d)

 

Sie suchen eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit, bei der Sie Ihre handwerklichen Fähigkeiten einbringen können? 

 

Bewerben Sie sich bis zum 18.06.2023!

 

Verwaltungskraft (m/w/d) für die freiwillige Feuerwehr Lohr a.Main

 

Sie suchen eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit, bei der Sie Ihre verwaltungstechnischen Fähigkeiten einbringen können? 

 

Bewerben Sie sich bis zum 02.07.2023!

Weitere Stellenanzeigen und ausführliche Beschreibungen finden Sie hier.
Informationen aus dem Rathaus
Verbot von offenem Feuer aufgrund akuter Brandgefahr

Gemäß Art. 38 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in Verbindung mit §§ 23, 24 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) wird wegen der bestehenden akuten Brandgefahr durch die Stadt Lohr a.Main ab sofort und bis auf Weiteres ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer im Gesamtgebiet der Stadt Lohr a.Main angeordnet.

Das Verbot von offenem Feuer gilt auch für Lagerfeuer auf privaten Grundstücken. Ausgenommen von diesem Verbot sind Holzkohle-, Gas- und Elektrogrills im privaten Bereich innerorts.

Angesichts der anhaltend trockenen Witterung besteht in unserer Region für Wälder, Hecken, Trockenrasenflächen etc. sehr hohe Brandgefahr.

Die Stadt Lohr a.Main fordert die Bevölkerung in eigenem Interesse auf, auch im Hinblick auf mögliche Regressforderungen, sich an das ausgesprochene Verbot zu halten.

Die Aufhebung dieses Verbotes von offenem Feuer wird, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, über die Presse bekannt gegeben.

 

Die Stadt Lohr a.Main bittet um Verständnis.

Philipp Halbritter | Telefon: 09352/848-121 | E-Mail: phalbritter@lohr.de

Informationen aus dem Starthouse
 

"Nachmittag der offenen Tür" anlässlich des bundesweiten Digitaltags

 

Anlässlich des bundesweiten Digitaltags am Freitag, den 16. Juni 2023 öffnen das Digitale Gründerzentrum, Starthouse Spessart, und das BayernLab in Lohr a.Main zwischen 13.00 und 17.00 Uhr für interessierte Bürger:innen und Familien ihre Türen.

 

Schauen Sie doch einfach mal vorbei! Hier finden Sie mehr Informationen.

 

"Ohne Vertrieb kein Erfolg!" - Workshop für Selbstständige, Gründer:innen und Gründungsinteressierte

 

Eine gute Vertriebsstrategie und Marketing sind der Schlüssel zum Erfolg. Das Digitale Gründerzentrum in Lohr a.Main, Starthouse Spessart, bietet daher am Mittwoch, den 21.06.2023 zwischen 17.00 und 19.00 Uhr einen kostenfreien Workshop zu diesem Thema für Selbstständige, Gründer:innen und Gründungsinteressierte an.

Referentin: Sabrina Spinnler, Geschäftsführerin und Gründerin der Spinnler Consulting Unternehmensberatung.


Sie haben Interesse? Hier finden Sie mehr Informationen.


Stadt Lohr a. Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a. Main

Tel.: 0 93 52 / 848-0
E-Mail: stadt@lohr.de

Öffnungszeiten Neues Rathaus: Montag – Freitag: 8:00-12:30 Uhr
Öffnungszeiten Bürgerdienste: Montag – Freitag: 8:00-12:30 Uhr
und Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr


Vorherige Terminvereinbarung für Einwohnermeldeamt, Standesamt, Rentenberatung & Stadtarchiv unbedingt erforderlich!

 

 

Rechtliches:
Die Stadt Lohr a. Main ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Dr. Mario Paul.


Wenn Sie die Vorab-Informationen zu den Sitzungen nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier abbestellen.