Leben und Arbeiten | Tourismus und Kultur
 
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Liebe Leserinnen und Leser,

dieser Newsletter bietet Informationen zu folgenden Themen:

 

Am Mittwoch, 22. November trifft sich der Stadtrat zu seiner 69. Sitzung.
Die Sitzung findet um 17:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses statt.

Wie immer sind interessierte Bürgerinnen und Bürger herzlich dazu eingeladen, am öffentlichen Teil der Sitzungen teilzunehmen.

Die Stadt Lohr sucht neue Teammitglieder, unter anderem einen Fachangestellten für Bäderbetriebe (m/w/d).

 

Am Sonntag, 19. November findet um 17 Uhr das traditionelle Lehrerkonzert der Sing- und Musikschule in der Alten Turnhalle statt.
Die Musiker freuen sich auf viele Zuhörer!

 

Das Eisenbahn-Bundesamt ruft Bürgerinnen und Bürger zu einer Beteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung auf.
Machen Sie mit!

 

Ausführliche Informationen zu den genannten Themen finden Sie wie immer nachfolgend im Newsletter.

Herzliche Grüße aus dem Rathaus,

Ihr


Dr. Mario Paul
Erster Bürgermeister

Die 69. Stadtratssitzung findet am Mittwoch, 22.11.2023 um 17:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses statt.
Antrag der Fraktion des Bürgervereins Lohr und Umgebung e. V. zu den
Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes
Der erste öffentliche Tagesordnungspunkt der 69. Stadtratssitzung beschäftigt sich mit den Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes.
Die Fraktion des Bürgervereins Lohr und Umgebung e. V. stellte mit Datum vom 27.09.2023 den Antrag, dass an Donnerstagen eine terminfreie Abwicklung im Einwohnermeldeamt möglich ist. Termine sollten nur noch für alle anderen Wochentage vergeben werden.
Das städtische Empfangspersonal wurde gebeten, über seine Erfahrungen bezüglich der Terminvergabe zu berichten.
Im Empfang geht man davon aus, dass die Akzeptanz der Bürger bezüglich der Terminvereinbarung stetig wachse. Insbesondere die Online-Terminvergabe werde als positiv angesehen. Vorteilhaft sei auf jeden Fall, dass die Bürger immer alle passenden Unterlagen dabei hätten und nicht noch einen Folgetermin benötigten.
Die von Bürgern monierte schwierige telefonische Erreichbarkeit des Bürgerbüros entstünde vermutlich durch personelle Engpässe, da durch die neue Aufgabenverteilung im Bürgerdiensteamt mehr Backoffice-Tätigkeiten entstanden seien.
Hierdurch fehle möglicherweise Personal im Frontoffice. Das Bürgerbüro habe absolut die höchste Bürgerfrequenz vom ganzen Rathaus.
Ältere und behinderte Menschen hätten ohnehin schon seit je her ohne Termin zu den üblichen Öffnungszeiten Zutritt ins Einwohnermelde-, Pass- und Standesamt erhalten. Genauso sei bei Notfällen immer sofort reagiert und nicht auf einer Terminvergabe bestanden worden.
Seitens des Bürgerdiensteamtes sieht man die Terminvergabe wie folgt:
 
Die Terminvergabe hat sich aus Sicht des EWO/Standesamtes bewährt. Die Bürger profitieren von geringen Wartezeiten im Rathaus. Es erfolgt eine zügige und reibungslose Sachbearbeitung, da dem Bürger bei der Terminbuchung bereits angezeigt wird, welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden und mitzubringen sind. Es kommt daher fast nicht mehr vor, dass Bürger auf Grund fehlender Unterlagen erneut im Rathaus vorsprechen müssen.
Durch die strukturellen Änderungen im Amt Bürgerdienste (Vorschlag des Bayerischen Kommunalen Prüfverbandes) wurde ein Bürgerbüro geschaffen.
Hier sind die ganz überwiegende Zahl der Dienstleistungen für den Bürger gebündelt (z.B. Melderecht, Schwerbehindertenangelegenheiten, Fischereischeine, Bewohnerparkausweise, Gewerbemeldungen, Anmeldung von Veranstaltungen, Beantragung von Schankerlaubnissen, Renten- und Sozialversicherungsangelegenheiten, Beantragung Wohngeld).
Ein Umherlaufen im Rathaus ist demnach nicht mehr erforderlich. Der Bürger erhält fast alles aus einer Hand.
Im Bürgerbüro fallen zeitintensive Backoffice-Tätigkeiten an. Hier ist vor allem der Bereich Sozialversicherungsangelegenheiten/Rente sowie Gaststätten- und Gewerberecht zu nennen.
Auch die Zahl der zeitintensiven Anmeldungen (z. B. Asylbewerberfamilien) nimmt weiterhin zu. Die Terminvergabe schafft Planbarkeit für die Bürger und die Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro.
Bislang wurden für das Ticketsystem Tevis ca. 8000 Euro investiert. Geplant ist für 2024 zudem ein Terminal zur Ticketvergabe vor Ort im Rathaus.
Bislang war immer gewährleistet, dass ältere Menschen und Kranke auch ohne Termin bedient wurden. Dies ist für uns als bürger- und serviceorientierte Verwaltung selbstverständlich.
 
Um die Terminvergabe aus Sicht des Bürgers beurteilen zu können, wurde in der KW 46 (13. – 17.11.2023) eine Umfrage unter allen das Bürgerbüro aufsuchenden Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt.
Das Umfrageergebnis wird bis zur Sitzung ausgewertet und in der Sitzung präsentiert.

Dieter Daus | Telefon: 09352/848-214 | E-Mail: ddaus@lohr.de

4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Lohr a.Main
Im zweiten öffentlichen Tagesordnungspunkt wird über die 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Lohr a.Main abgestimmt.
Die regelmäßige Neukalkulation der Trinkwassergebühr fand durch das Büro Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung statt. Bedingt durch verschiedene Faktoren wie die Corona-Pandemie oder den Ukrainekrieg stiegen die Kosten bei den Stadtwerken
an. Um keinen enormen Sprung der Gebühren zu erhalten, ist die Empfehlung, die Gebühren bereits jetzt anzupassen und nicht bis zum Ende des maximalen Kalkulationszeitraums zu warten (2025).
Da der Großteil der Kosten Fixkosten sind, ist eine Anpassung der Grundgebühr nach über zehn Jahren sinnvoll.
Bei gleichzeitiger Erhöhung der Grundgebühr um 50 % steigt die Gebühr für Frischwasser von 3,36 €/m³ auf 3,67 €/m³.
Es wird empfohlen, die vergangenen Verluste nicht nachzuverlangen, da dies eine weitere Erhöhung um 0,23 €/m³ zur Folge hätte.

SWL | Telefon: 09352/60592-0 | E-Mail: info@swlohr.de

4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Lohr a.Main
Im dritten öffentlichen Tagesordnungspunkt geht es um die 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Lohr a.Main.
Die regelmäßige Neukalkulation der Trinkwassergebühr fand durch das Büro Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung statt.
Im Bereich der Abwasserbeseitigung stiegen die Kosten bei den Stadtwerken an. Allerdings hat die Kalkulation keine Änderung der Gebühren ergeben, da unter anderem der Baukostenzuschuss der Gemeinde Rechtenbach und die Rückerstattung der Niederschlagswasserabgabe auf der Einnahmeseite mit einfloss.
Die Satzung sollte dennoch angepasst werden, um den Stichtag der Personenpauschale bei Zisternen auf den 01.07.2023, also zur Mitte des Abrechnungszeitraums, festzulegen.

SWL | Telefon: 09352/60592-0 | E-Mail: info@swlohr.de

1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der
Stadt Lohr a.Main "Stadtwerke Lohr a.Main" (EBS-SWL)
Der vierte öffentliche Tagesordnungspunkt hat die 1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung für die Stadtwerke Lohr a.Main zum Thema.
Die Mustersatzung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb hat sich geändert. Eine Ergänzung des Aufgabengebiets der Stadtwerke wird für die Erhebung privatrechtlicher Entgelte und die Durchführung weiterer Maßnahmen im Vollzug formal erweitert. Durch eine Auffangnorm in § 4 Abs. 2 Nr. 5 wird eine Regelungslücke geschlossen.
Im Zuge der nötigen Satzungsänderung werden die Beträge aufgrund der zwischenzeitlich aufgelaufenen Inflation angepasst.

SWL | Telefon: 09352/60592-0 | E-Mail: info@swlohr.de

Erster Nachtragshaushaltsplan 2023
Im fünften öffentlichen Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung geht es um den ersten Nachtragshaushaltsplan 2023.
Aufgrund wiederholter unvorhersehbarer Gewerbesteuerrückzahlungen in Höhe von diesmal 1.728.000 € zuzüglich Erstattungszinsen in Höhe von 1.282.000 € wird ein Nachtragshaushalt erforderlich.
Gemäß Art. 68 Abs. 2 Nr. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Ausgaben in einem Verhältnis zu den Gesamtausgaben des Haushaltsplanes erheblichen Umfang geleistet werden müssen.
Die Gesamtausgaben des Haushaltsplanes 2023 betragen 48.514.000 €. Die gegenständlichen Rückzahlungen betragen insgesamt 3.010.000 €. Die Rückzahlungen bewegen sich damit im Verhältnis zu den Gesamtausgaben in einer Höhe von rund 7 % der veranschlagten Gesamtausgaben. Damit liegt der Tatbestand der Erheblichkeit vor.
Der Haushaltsausgleich des Nachtragshaushalts erfolgt über eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.

Uwe Arnold | Telefon: 09352/848-307 | E-Mail: uarnold@lohr.de

Erteilung von Nebentätigkeitsgenehmigungen für Ersten Bürgermeister
Dr. Mario Paul

Im vorletzten öffentlichen Tagesordnungspunkt wird über die Erteilung von Nebentätigkeitsgenehmigungen für Ersten Bürgermeister Dr. Mario Paul abgestimmt.
Bei der Überprüfung von Nebentätigkeitsvergütungen im Rahmen einer überörtlichen Rechnungsprüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurde festgestellt, dass die Erteilung von Nebentätigkeitsgenehmigungen für einige Nebentätigkeiten des Ersten Bürgermeisters fehlen.
Im Einzelnen stellt sich die Rechtslage wie folgt dar:

Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Sparkasse Mainfranken Würzburg
Die Entsendung in die Verbandsversammlung des Zweckverbands Sparkasse Mainfranken Würzburg erfolgt auf Veranlassung des Dienstherrn.
Gemäß der Satzung des Zweckverbandes Sparkasse Mainfranken Würzburg hat das Verbandsmitglied Stadt Lohr a.Main zwei weitere Verbandsräte zu entsenden (erfolgte in konstituierender Sitzung 06.05.2020, TOP 9).
Die Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung eines Sparkassenzweckverbandes gilt als öffentliches Ehrenamt. Die Übernahme öffentlicher Ehrenämter ist dem Dienstherrn anzuzeigen, soweit ihm diese nicht schon bekannt sind (Art. 81 Abs. 2
Satz 2 HS 2 BayBG). Eine Genehmigungspflicht besteht nicht. Die Entschädigung für die Übernahme öffentlicher Ehrenämter richtet sich nach besonderen Vorschriften.
Eine Ablieferungspflicht besteht nicht.
Zu diesem Punkt ist nichts zu unternehmen.

 

Mitglied im Verwaltungsrat der Sparkasse Mainfranken Würzburg
Die Wahl in den Verwaltungsrat der Sparkasse Mainfranken Würzburg erfolgt durch die Verbandsversammlung der Sparkasse Mainfranken Würzburg.
Gemäß der Satzung der Sparkasse Mainfranken Würzburg besteht der Verwaltungsrat der Sparkasse unter anderem aus 14 von der Verbandsversammlung der kommunalen Trägerkörperschaft aus ihrer Mitte gewählten Mitgliedern.
Die Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Mainfranken Würzburg ist kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung kein öffentliches Ehrenamt (Art. 20 Abs. 2 Satz 2, 3 Sparkassengesetz).
Da diese Tätigkeit auch nicht zum jeweiligen Hauptamt gehört, liegt eine Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst vor.
Für die Übernahme der Nebentätigkeit ist grundsätzlich eine vorherige Genehmigung des Dienstherrn erforderlich.
Die Vergütung ist ablieferungspflichtig, wenn diese die in § 9 Abs. 3 BayNV gegebenenfalls in Verbindung mit § 11 Abs. 2 BayNV bzw. § 3 Abs. 2 und 3 KWB-NV festgelegten Höchstbeträge überschreiten (Stand 2023: 9.348,96 €).
In der konstituierenden Sitzung vom 06.05.2020 wurde unter TOP 9 beschlossen: „Es ist einstimmiger Wille des Stadtrates, dass Bürgermeister Dr. Paul zum Mitglied des Verwaltungsrates gewählt wird.“
Hier muss also die Nebentätigkeit genehmigt werden.

 

Mitglied im Beirat der Energieversorgung Lohr – Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG
Die Entsendung in den Beirat der Energieversorgung Lohr – Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG erfolgt auf Veranlassung des Dienstherrn.
Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Energieversorgung Lohr – Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG werden unter anderem drei Beiräte gemeinschaftlich durch die beteiligten Gemeinden entsandt. Gesellschafter der Energieversorgung Lohr – Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG sind die Stadt Lohr a.Main (26,425 %), die Stadt Karlstadt (17,90 %), die Gemeinde Veitshöchheim (6,675 %), die THÜGA Aktiengesellschaft (37,0 %) und die THÜGA EVK Beteiligungs-GmbH (12,0 %).
Da das Kapital der Energieversorgung Lohr – Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG überwiegend (51,0 %) aus öffentlichen Mitteln stammt, ist die Energieversorgung Lohr – Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG dem öffentlichen Dienst gleichgestellt.
Die Nebentätigkeit als Mitglied im Beirat der Energieversorgung Lohr – Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG ist aufgrund der Gleichstellung eine Nebentätigkeit innerhalb des öffentlichen Dienstes und somit genehmigungspflichtig.
Die Vergütung ist ablieferungspflichtig, wenn diese die in § 9 Abs. 3 BayNV gegebenenfalls in Verbindung mit § 11 Abs. 2 BayNV bzw. § 3 Abs. 2 und 3 KWB-NV festgelegten Höchstbeträge überschreiten (Stand 2023: 9.348,96 €).

Es muss ein Beschluss über die Entsendung in den Beirat ergehen.

 

Mitglied im Beirat der THÜGA Aktiengesellschaft
Die Berufung in den Beirat der THÜGA Aktiengesellschaft erfolgte durch das Unternehmen.
Die Nebentätigkeit als Mitglied im Beirat der THÜGA Aktiengesellschaft ist eine Nebentätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes und somit genehmigungspflichtig.
Die Vergütungen dafür sind nur ablieferungspflichtig, soweit die Nebentätigkeit auf Vorschlag oder Veranlassung des Dienstherrn ausgeübt wird.
Da Herr Dr. Paul durch das Unternehmen in den Beirat berufen wurde, besteht keine Ablieferungspflicht gegenüber dem Dienstherrn.
Die Nebentätigkeit muss jedoch genehmigt werden.

 

Mitglied im Aufsichtsrat der Baugenossenschaft Lohr am Main eG
Die Wahl in den Aufsichtsrat der Baugenossenschaft Lohr am Main eG erfolgt durch die Mitgliederversammlung der Baugenossenschaft Lohr am Main eG.
Die Stadt Lohr a.Main ist mit 60,74 % des Stammkapitals an der Baugenossenschaft Lohr am Main eG beteiligt.
Da das Kapital der Baugenossenschaft Lohr am Main eG überwiegend (60,74 %) aus öffentlichen Mitteln stammt, ist die Baugenossenschaft Lohr am Main eG dem öffentlichen Dienst gleichgestellt.
Die Nebentätigkeit als Mitglied im Aufsichtsrat der Baugenossenschaft Lohr am Main eG ist aufgrund der Gleichstellung eine Nebentätigkeit innerhalb des öffentlichen Dienstes und somit genehmigungspflichtig.
Die Vergütung ist ablieferungspflichtig, wenn diese die in § 9 Abs. 3 BayNV gegebenenfalls in Verbindung mit § 11 Abs. 2 BayNV bzw. § 3 Abs. 2 und 3 KWB-NV festgelegten Höchstbeträge überschreiten (Stand 2023: 9.348,96 €).
Hier muss die Nebentätigkeit also genehmigt werden.

 

Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schul- und Sportzentrum Nägelsee
Die Entsendung als Verbandsrat in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schul- und Sportzentrum Nägelsee erfolgt kraft Amtes des Ersten Bürgermeisters.
Gemäß der Verbandssatzung wird die Stadt Lohr a.Main in der Verbandsversammlung durch den 1. Bürgermeister vertreten (geborener Verbandsrat).
Die Tätigkeit als Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schul- und Sportzentrum Nägelsee zählt zum Hauptamt.
Es besteht daher keine nebentätigkeitsrechtliche Anzeige- oder Genehmigungspflicht. Es ist keine gesonderte
Entschädigung oder Vergütung für diese Tätigkeit zulässig.
Hier muss also nichts unternommen werden.

 

Oben genannte Rechtslage wurde ausführlich mit Vertretern des Bayerischen Gemeindetags besprochen und rechtlich gewürdigt bzw. bestätigt. Die oben genannte Beschlüsse werden in der Sitzung gefasst.

Dieter Daus | Telefon: 09352/848-214 | E-Mail: ddaus@lohr.de

Beteiligung an der Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung
GmbH & Co.KG (ENERGIE); Beteiligungsbericht 2022

Im letzten öffentlichen Tagesordnungspunkt wird der Beteiligungsbericht 2022 an der Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co.KG (ENERGIE) vorgestellt.
Die Stadtwerke Lohr a.Main halten als gewillkürtes Betriebsvermögen die Beteiligung der Stadt Lohr a.Main an der Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG.
Nach Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung ist jährlich ein Beteiligungsbericht zu erstellen und dem Stadtrat vorzulegen. Diesem Beteiligungsbericht liegen der Geschäftsbericht der Gesellschaft und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner aus Würzburg zu Grunde. Die in § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes geforderten Untersuchungen wurden im Rahmen der Abschlussprüfung auftragsgemäß vorgenommen.
Die Verhältnisse bei der ENERGIE stellen sich wie folgt dar:
Gem. Art. 83 Abs. 1 der Verfassung für den Freistaat Bayern hat die Stadt dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung mit Licht, Gas und elektrischer Kraft versorgt wird.
Zur Erfüllung dieses öffentlichen Zweckes ist die Stadt Lohr a.Main unverändert als größter kommunaler Gesellschafter mit 26,425 % an der ENERGIE beteiligt.
Als persönlich haftende Komplementär-Gesellschaft ist die Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung Beteiligungs-GmbH laut Satzung der KG mit der Geschäftsführung beauftragt.
Sie ist mit einem Stammkapital von 25.000 € ausgestattet, jedoch nicht am Vermögen der KG beteiligt. Sie nimmt auch nicht an deren Gewinn oder Verlust teil.
Im Geschäftsjahr 2022 ergab sich keine Veränderung in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen.
Organe der ENERGIE sind die Geschäftsführung, der Beirat sowie die Gesellschafterversammlung. Die Geschäftsführung wird von der Komplementärin, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Dipl.-Ing. (FH) Marek Zelezny wahrgenommen.
Bezüglich der Geschäftsführervergütungen wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Die Mitglieder des Beirates erhielten eine pauschalierte Vergütung von insgesamt 20.000 € (Vorjahr 20.000 €).
Die ENERGIE erwirtschaftete in ihrem Geschäftsjahr 2022 ausweislich der Gewinn- und Verlustrechnung einen Überschuss nach Steuern von 5.212.979,23 € (Vorjahr 5.232.449,36 €).
Nach Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.07.2023 wurden insgesamt 4,5 Mio. € (Vorjahr 4,5 Mio. €) ausgeschüttet. Der anteilige Ausschüttungsbetrag (unter Abzug von anrechenbaren Zinsabschlagsteuer einschl. Solidaritätszuschlag) in Höhe von 1.187.725,98 € (Vorjahr 1.187.581,03 €) ging am 27.07.2023 auf das Konto der Stadtwerke Lohr a.Main ein.
Herr Dipl.-Ing. (FH) Marek Zelezny wird als Geschäftsführer der ENERGIE wiederum in der Sitzung anwesend sein, das Jahresergebnis erläutern und über die Entwicklung der Gesellschaft berichten.

SWL | Telefon: 09352/60592-0 | E-Mail: info@swlohr.de

Informationen aus dem Rathaus - Wir suchen neue Teammitglieder!
 

Fachangestellter für Bäderbetriebe (m/w/d) / Rettungsschwimmer (m/w/d)

Sie suchen eine vielseitige, verantwortungsvolle Tätigkeit, bei der Sie unser Freibadteam während der Saison tatkräftig unterstützen können? 

 

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Neues aus dem Rathaus
Lehrerkonzert der Sing- und Musikschule am 19. November 2023

Am Sonntag, 19. November 2023 um 17 Uhr findet das traditionelle Lehrerkonzert der Sing- und Musikschule in der Alten Turnhalle statt.
Das Kollegium präsentiert sich in neuen, klanglich reizvollen Besetzungen und bietet dem Publikum sowie den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihren Musiklehrern ganz genau auf die Finger zu schauen.
Das Programm spannt einen Bogen von Barock über verschiedene moderne Stilrichtungen bis hin zum Jazz.
In einem Werk des französischen Barockkomponisten Boismortier kommt auch das selten gespielte Instrument Cembalo zum Einsatz.
Ein Wiedersehen gibt es mit dem ehemaligen Musikschulleiter Peter Häring und der beliebten Lehrerband 5Jazz, die mit einem Klassiker von Charlie Parker das Konzert beschließt.
Der Eintritt zu diesem gut einstündigen Konzert ist frei.

Sing- und Musikschule | Telefon: 09352/848-485 | E-Mail: sing-und-musikschule@lohr.de

Übungen der Bundeswehr
Truppenübung in Lohr vom 27. - 30. November 2023
Vom 27. November, 07:00 Uhr bis 30. November 2023, 11:00 Uhr findet im Lohrer Ortsteil Halsbach eine Truppenübung von Bundeswehreinheiten, einschließlich Nachtmarsch, statt.
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten.
Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden.
Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände ist verboten und kann nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.

LRA Main-Spessart | Telefon: 09353/793-1118 | E-Mail: Waffenbehoerde@Lramsp.de

Eisenbahn-Bundesamt
Beteiligung an der Lärmaktionsplanung (Runde 4)
Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 20. November 2023 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der
Lärmaktionsplanung.
Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der
Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der
Internetseite laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des
Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu
äußern.
Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht allen Interessierten auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung.
Eine Beteiligung ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen.
Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf laermaktionsplanung-schiene.de.

Eisenbahn-Bundesamt | E-Mail: umgebungslaerm@eba-bund.de



Stadt Lohr a. Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a. Main

Tel.: 0 93 52 / 848-0
E-Mail: stadt@lohr.de

Öffnungszeiten Neues Rathaus: Montag – Freitag: 8:00-12:30 Uhr
Öffnungszeiten Bürgerdienste: Montag – Freitag: 8:00-12:30 Uhr
und Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr


Vorherige Terminvereinbarung für Einwohnermeldeamt, Standesamt, Rentenberatung & Stadtarchiv unbedingt erforderlich!

 

 

Rechtliches:
Die Stadt Lohr a. Main ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Dr. Mario Paul.


Wenn Sie die Vorab-Informationen zu den Sitzungen nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier abbestellen.