Der dritte öffentliche Tagesordnungspunkt behandelt den Antrag der Sozialstation St. Rochus e.V. auf Bezuschussung für die Neuanschaffung eines Elektrofahrzeuges für den Fuhrpark der häuslichen Pflege.
Aus den Stiftungserträgen der Hospitalstiftung der Stadt Lohr a.Main stehen derzeit jährlich rund 29.000 Euro zur Ausschüttung zur Verfügung. Ein Großteil der Ausschüttungen dient gemäß Beschluss des Stadtrates aus dem Jahr 2012 als Personalkostenzuschuss des Sozialdienstes im Caritas-Seniorenzentrum St. Martin. Dieser beläuft sich auf 50 % der nachgewiesenen Personalkosten, mindestens jedoch 15.000 Euro jährlich.
Der 1. Vorsitzende der Sozialstation St. Rochus e.V. Lohr a.Main, Herr Klaus Becker, beantragt nun eine Zuwendung aus Mitteln der Hospitalstiftung für die Neubeschaffung eines Elektrofahrzeuges für die häusliche Pflege. Bereits in den letzten Jahren
hat die Sozialstation sukzessive ihren Fuhrpark auf E-Mobilität umgerüstet. Aufgrund des Wegfalls der staatlichen Förderungen und den allgemeinen konjunkturellen Kostensteigerungen kommen nun deutliche Mehrkosten bei der Beschaffung von neuen
E-Fahrzeugen auf die Sozialstation zu.
Da die Mobilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerade für die häusliche Pflege in und um Lohr herum aber weiterhin eine zentrale Herausforderung ist und bleibt, gibt es keine Alternative für einen nachhaltigen und funktionierenden Fuhrpark.
Aus den genannten Gründen ist die beantragte Zuwendung ein wichtiger Baustein für die Absicherung des Vorhabens.
Für das Jahr 2023 ging kein weiterer Antrag auf Investitionszuschuss bei der Stiftungsverwaltung ein. Dies war im Übrigen auch in den letzten Jahren der Fall. Da gemäß Bayerischem Kommunalen Prüfungsverband grundsätzlich keine Verwendungsrückstände gebildet werden sollen, wurde daher der oben genannte Personalkostenzuschuss dementsprechend aufgestockt. Dieser beläuft sich in 2023 auf rund 18.000 bis 19.000 Euro, sodass im Haushaltsjahr 2023 für den Zuschussantrag der Sozialstation noch Mittel in Höhe von mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stehen.
Die Stiftung dient laut Satzung der Hospitalstiftung der Stadt Lohr a.Main ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken. Hier ist in § 2 Abs. 1 der Satzung explizit auch die Sozialstation St. Rochus e.V. Lohr a.Main genannt. Insbesondere dient das neu zu beschaffende Fahrzeug hier der Unterstützung zur Betreuung Pflegebedürftiger.
Aus den genannten Gründen empfiehlt die Stiftungsverwaltung, dem Antrag stattzugeben und die Beschaffung des E-Fahrzeuges nach Kostennachweis mit 10.000 Euro zu bezuschussen.