Leben und Arbeiten | Tourismus und Kultur
 
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Liebe Leserinnen und Leser,

ich wünsche Ihnen ein frohes, gesundes, glückliches neues Jahr, das von Zuversicht, Mut und einem wachsenden, gestärkten Miteinander geprägt ist.

Dieser Newsletter bietet Informationen zu folgenden Themen:

 

Am Montag, 15. Januar trifft sich der Werkausschuss zu seiner 37. Sitzung. Die Sitzung findet um 17:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses statt.

Weiter geht es am Mittwoch, 17. Januar mit der 26. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Bauausschusses im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses. Bitte beachten Sie, dass die Sitzung mit den öffentlichen Tagesordnungspunkten dieses Mal um 17:30 Uhr beginnt.
Wie immer sind interessierte Bürgerinnen und Bürger herzlich dazu eingeladen, am öffentlichen Teil der Sitzungen teilzunehmen.

Am Mittwoch, 10. Januar fand der Neujahrsempfang in der Stadthalle statt.

Ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler wurden geehrt.

Die Stadt Lohr sucht neue Teammitglieder, unter anderem einen Referenten (m/w/d) für Familie, Kinder und junge Menschen.

Am 19. Januar erscheint das Programmheft der VHS Lohr-Gemünden für das Sommersemester.

Ab diesem Zeitpunkt sind auch Anmeldungen möglich.

Wir informieren Sie über die Sprechtage 2024 der Unteren Bauaufsicht im Rathaus Lohr sowie der Aktivsenioren Bayern e.V.

 

Ausführliche Informationen zu den genannten Themen finden Sie nachfolgend im Newsletter.

Ich wünsche Ihnen einen gesunden Start ins neue Jahr!

Herzliche Grüße aus dem Rathaus,

Ihr


Dr. Mario Paul
Erster Bürgermeister

Die 37. Werkausschusssitzung findet am Montag, 15.01.2024 um 17:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses statt.
Wirtschaftsplan 2024 Eigenbetrieb Stadthalle Lohr
Der erste öffentliche Tagesordnungspunkt der 37. Werkausschusssitzung behandelt die Aufstellung des Wirtschaftsplans 2024 für den Eigenbetrieb Stadthalle Lohr (SHL).
Der Wirtschaftsplan der Stadthalle Lohr wurde nach den Vorschriften des § 13 Eigenbetriebsverordnung (EBV) angefertigt. Er besteht aus Erfolgs- und Vermögensplan.
Im Erfolgsplan sind nach § 14 EBV alle vorhersehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2024 enthalten. Das kalkulatorische Ergebnis im Erfolgsplan für 2024 liegt bei -800.000 Euro ohne Abschreibungen. Im Vermögensplan sind Investitionen in Höhe von 140.000 Euro enthalten.

SHL | Telefon: 09352/6069600 | E-Mail: info@stadthalle-lohr.de

Vorberatung zum Wirtschaftsplan 2024 Stadtwerke Lohr
Im zweiten öffentlichen Tagesordnungspunkt erfolgen die Vorberatungen zum Wirtschaftsplan 2024 der Stadtwerke Lohr.
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Lohr a.Main (SWL) ist Teil des Haushaltsplanes der Stadt Lohr a.Main. Es muss eine Vorberatung im Werkausschuss erfolgen (§ 5 Abs. 1 EBS-SWL). Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan und dem Vermögensplan, der neben denen des Planungsjahres unter anderem die vorgesehenen Investitionen des Finanzplanungszeitraumes 2025 - 2028 darstellt.
Im Vermögensplan sind nur Investitionen geplant, die keine Auswirkungen auf den Gesamthaushalt der Stadt Lohr a.Main haben.
Begonnene und bereits geplante Projekte aus dem Jahr 2023 sollen abgearbeitet und fertiggestellt werden.
Schwerpunkte sind: Wasserleitung und Kanal Fahrgasse, Wasserleitung Osttangente, Förderleitung Ruppertshütten, Abwasserdruckleitung Rodenbach/Lohr und Steinbach/Sendelbach sowie der Abwasserüberlauf in Ruppertshütten.
Verpflichtungsermächtigungen werden für drei Maßnahmen im Bereich Trinkwasser und vier Maßnahmen im Bereich Abwasser benötigt, welche zwar 2024 beauftragt, aber ganz oder teilweise erst im Folgejahr ausgeführt und kassenwirksam werden.
Für die geplanten Investitionen ist rein rechnerische eine Kreditaufnahme in Höhe von rund 4 Millionen Euro notwendig.
Der Erfolgsplan schließt zwar mit einem positiven Ergebnis ab. Die Bereiche Nahwärme, ÖPNV und Parken weisen aber im Planungsjahr Verluste aus. Die kostenintensivste Maßnahme ist die Sanierung des Altstadtparkhauses.
Im Rahmen der Beratungen werden die Ansätze des Erfolgs- und Vermögensplanes erläutert und können dann diskutiert werden.

SWL | Telefon: 09352/60592-0 | E-Mail: info@swlohr.de

Die 26. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Bauausschusses findet am Mittwoch, 17.01.2024 um 17:30 Uhr im Großen Sitzungsaal des Neuen Rathauses statt.
Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (§ 36 BauGB);
Bauvorhaben: Neubau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes;
Bauort: Fl.-Nr. 1878/1 Gemarkung Lohr a.Main

Im ersten öffentlichen Tagesordnungspunkt der 26. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Bauausschusses geht es um ein Bauvorhaben, das von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweicht.

Das beabsichtigte Bauvorhaben auf dem Grundstück Fl.Nr. 1878/1 der Gemarkung Lohr a.Main liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 „Altstadt 1972“.
Im Bebauungsplan ist als Art der baulichen Nutzung ein Gewerbegebiet (GE) festgelegt. Als Maß der baulichen Nutzung sind vier Vollgeschosse als Höchstgrenze vorgesehen.

Das Vorhaben weicht insoweit von den Festsetzungen des Bebauungsplans ab:

Mischgebiet, da Wohnen und Gewerbe

Da ein Teil der Fläche mit abgetrennter Nutzung (GE) bereits in der Vergangenheit durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Brauerei-Areal) überplant wurde und dort nun auch wohnen möglich ist, besteht hier ein Bezugsfall.

Darüber hinaus befinden sich in unmittelbarer Nähe weitere Bezugsfälle mit wohnen. Weiterhin ist anzumerken, dass bereits in der Vergangenheit in dem Gebäude „Bürgermeisterhaus“ wohnen stattgefunden hat.

Das Gesamtbauvorhaben entspricht der Gebäudeklasse 4.
Gemäß der Geschäftsordnung der Stadt Lohr a.Main sind Vorhaben ab einer Gebäudeklasse 4 vom Ausschuss zu beschließen.

Peggy Döhrmann | Telefon: 09352/848-410 | E-Mail: pdoehrmann@lohr.de

Antrag auf einen Betriebskostenzuschuss für den Betrieb und Unterhalt des Jugendzentrums der AWO in Lohr a.Main;
Zuschuss aus der Gerd-Rexroth-Stiftung

Der zweite öffentliche Tagesordnungspunkt beinhaltet die Beratung und den Beschluss über einen möglichen Betriebskostenzuschuss für 2024 und die Folgejahre für das Jugendzentrum (Juze) der AWO.
Die AWO Lohr a.Main beantragte ursprünglich für das Jahr 2023 sowie die Folgejahre für die offene Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der Jugendpflege im Jugendzentrum Lohr a.Main einen zusätzlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 10.000 Euro
jährlich.
Die Stadt Lohr a.Main bezuschusst das Jugendzentrum unter der Leitung der AWO bereits seit vielen Jahren in Form von Personalkostenzuschüssen, in Kooperation mit dem Landratsamt Main-Spessart, sowie mit einem Mietkostenzuschuss in Höhe von 5.000 Euro jährlich. Der Anteil an den Personalkosten beträgt hier im Jahr 2023 alleine rund 79.000 Euro. Darüber hinaus bezuschusst die Stadt die laufenden Sachkosten mit 2.500 Euro sowie die Aktion „Ferienspaß mit Ferienpass“ mit bis zu 6.000 Euro.
Somit unterstützt die Stadt das Jugendzentrum der AWO in Lohr aktuell jährlich mit rund. 92.500 Euro als freiwillige Leistung.
Eine weitere Unterstützung der Stadt ist hier aufgrund der aktuellen angespannten finanziellen Situation nicht oder nur sehr schwer finanzierbar.

Aus diesem Grunde fand erneut am 09.11.2023 ein Gespräch zwischen der Vorstandschaft der AWO, den Freunden und Förderern des Jugendzentrums sowie der Kämmerei statt. Hier wurde nun seitens der AWO ein Wirtschaftsplan mit einer Defizitbetrachtung der vergangenen Jahre sowie ein Haushaltsplan für das Jahr 2024 vorgelegt. Gerade aufgrund der immensen Steigerung der Energiekosten der vergangenen zwei bis drei Jahre stieg das jährliche Defizit für den Betrieb und den Unterhalt
des Juze im laufenden Kalenderjahr auf voraussichtlich über 18.000 Euro an. Bisher wurden die jährlichen Defizite über private Spenden der Freunde und Förderer des Jugendzentrums sowie über deren noch vorhandene Rücklagen gedeckt. Diese sind
allerdings nun mittlerweile fast vollständig aufgebraucht.
Aus diesem Grunde kam seitens der Kämmerei der Vorschlag zu prüfen, ob hier nicht ein Zuschuss aus Mitteln der Gerd-Rexroth-Stiftung möglich wäre. Die Prüfung ergab hierbei, dass ein solcher Zuschuss dem Stiftungszweck der Gerd-Rexroth-Stiftung gemäß § 2 der Stiftungssatzung entsprechen würde.
Dies ist unter anderem der Fall, da das Juze an sich und somit auch der Betrieb und der Unterhalt des Gebäudes in Form der laufenden Betriebskosten, ausschließlich und unmittelbar der Kinder- und Jugendarbeit in Lohr a.Main und Umgebung dient und es sich hierbei um keine gesetzliche Aufgabe der Stadt Lohr a.Main, sondern es sich vielmehr eine freiwillige Aufgabe in Form einer Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit handelt.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen am Kapitalmarkt erwirtschaftete die Gerd-Rexroth-Stiftung im vergangenen Jahr 2023 aus ihrem Grundstockkapital einen Ertrag in Höhe von knapp über 20.000 Euro. Ein Viertel des Ertrags ist hierbei gemäß Stiftungssatzung wieder dem Grundstockkapital und dessen Werterhalt zuzuführen, sodass für das Jahr 2023 insgesamt rund 15.000 Euro zur Ausschüttung bereitstehen. Bisher wurden hiervon 4.700 Euro an Zuschüssen ausgezahlt, sodass noch rund 10.300 Euro an möglicher Ausschüttung zur Verfügung stehen. Weitere Zuschussanträge liegen der Stiftungsverwaltung nicht vor.
Gemäß Bayerischem Kommunalen Prüfungsverband sollen hierbei grundsätzlich keine Verwendungsrückstände durch den Einbehalt möglicher Ausschüttungen gebildet werden. Daher empfiehlt die Stiftungsverwaltung, dass dem Antrag der AWO
Lohr a.Main stattgegeben werden sollte und die AWO aus Mitteln der Gerd-Rexroth-Stiftung für das nachgewiesene Betriebskostendefizit für das Jahr 2023 einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro erhalten soll.
Über einen möglichen Betriebskostenzuschuss für die Jahr 2024 fortfolgend ist dementsprechend im Gremium jährlich neu zu beraten und zu beschließen.

Kämmerei | Telefon: 09352/848-306 | E-Mail: kaemmerei@lohr.de

Zuschuss aus Mitteln der Hospitalstiftung der Stadt Lohr a.Main;
Antrag der Sozialstation St. Rochus e.V. Lohr a.Main auf Bezuschussung
für die Neuanschaffung eines Elektrofahrzeuges für den Fuhrpark der
häuslichen Pflege

Der dritte öffentliche Tagesordnungspunkt behandelt den Antrag der Sozialstation St. Rochus e.V.  auf Bezuschussung für die Neuanschaffung eines Elektrofahrzeuges für den Fuhrpark der häuslichen Pflege.

Aus den Stiftungserträgen der Hospitalstiftung der Stadt Lohr a.Main stehen derzeit jährlich rund 29.000 Euro zur Ausschüttung zur Verfügung. Ein Großteil der Ausschüttungen dient gemäß Beschluss des Stadtrates aus dem Jahr 2012 als Personalkostenzuschuss des Sozialdienstes im Caritas-Seniorenzentrum St. Martin. Dieser beläuft sich auf 50 % der nachgewiesenen Personalkosten, mindestens jedoch 15.000 Euro jährlich.
Der 1. Vorsitzende der Sozialstation St. Rochus e.V. Lohr a.Main, Herr Klaus Becker, beantragt nun eine Zuwendung aus Mitteln der Hospitalstiftung für die Neubeschaffung eines Elektrofahrzeuges für die häusliche Pflege. Bereits in den letzten Jahren
hat die Sozialstation sukzessive ihren Fuhrpark auf E-Mobilität umgerüstet. Aufgrund des Wegfalls der staatlichen Förderungen und den allgemeinen konjunkturellen Kostensteigerungen kommen nun deutliche Mehrkosten bei der Beschaffung von neuen
E-Fahrzeugen auf die Sozialstation zu.
Da die Mobilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerade für die häusliche Pflege in und um Lohr herum aber weiterhin eine zentrale Herausforderung ist und bleibt, gibt es keine Alternative für einen nachhaltigen und funktionierenden Fuhrpark.
Aus den genannten Gründen ist die beantragte Zuwendung ein wichtiger Baustein für die Absicherung des Vorhabens.
Für das Jahr 2023 ging kein weiterer Antrag auf Investitionszuschuss bei der Stiftungsverwaltung ein. Dies war im Übrigen auch in den letzten Jahren der Fall. Da gemäß Bayerischem Kommunalen Prüfungsverband grundsätzlich keine Verwendungsrückstände gebildet werden sollen, wurde daher der oben genannte Personalkostenzuschuss dementsprechend aufgestockt. Dieser beläuft sich in 2023 auf rund 18.000 bis 19.000 Euro, sodass im Haushaltsjahr 2023 für den Zuschussantrag der Sozialstation noch Mittel in Höhe von mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stehen.
Die Stiftung dient laut Satzung der Hospitalstiftung der Stadt Lohr a.Main ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken. Hier ist in § 2 Abs. 1 der Satzung explizit auch die Sozialstation St. Rochus e.V. Lohr a.Main genannt. Insbesondere dient das neu zu beschaffende Fahrzeug hier der Unterstützung zur Betreuung Pflegebedürftiger.
Aus den genannten Gründen empfiehlt die Stiftungsverwaltung, dem Antrag stattzugeben und die Beschaffung des E-Fahrzeuges nach Kostennachweis mit 10.000 Euro zu bezuschussen.

Kämmerei | Telefon: 09352/848-306 | E-Mail: kaemmerei@lohr.de

Städtische Auftragsvergaben in Ausschuss- und Stadtratssitzungen

Im vierten öffentlichen Tagesordnungspunkt geht es um städtische Auftragsvergaben in Ausschuss- und Stadtratssitzungen.

Seitens des Landkreises Main-Spessart werden Vergabeentscheidungen seit kurzem nur noch in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. Hinsichtlich des Grundes wird seitens des Landkreises auf die aktuelle Rechtslage verwiesen.
In einem Schreiben vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 24.09.2019 wird generell dazu geraten, für Vergaben von Bauleistungen als auch für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen, Konzessionen und
freiberuflichen Leistungen tendenziell die nichtöffentliche Sitzung für Beratung und Beschlussfassung zu wählen.
Gleichwohl sei jedoch jede Entscheidung über öffentliche bzw. nichtöffentliche Beratung im Einzelfall zu treffen.
Festgelegt wird, dass die Namen der Bieter, die Submissionsergebnisse, die Bewerberlisten und die Bieter, welchen Vergabeunterlagen ausgehändigt worden sind, vertraulich zu behandeln seien.
Nur wenn die objektiv begründete Prognose nicht erwarten lasse, dass eine getrennte Beratung zu sachgerechten Ergebnissen führen würde, könne die Vergabeangelegenheit insgesamt und von vornherein in nichtöffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden.

Nach der Zuschlagserteilung seitens des Gremiums könnten veröffentlicht werden:
• das gewählte Vergabeverfahren,
• der Auftragsgegenstand,
• der Ort der Ausführung,
• der Zeitraum der Leistungserbringung,
• der Name des beauftragten Unternehmens mit der Einschränkung, dass unterhalb der EU-Schwellenwerte vor der   Veröffentlichung des Namens des beauftragten Unternehmens, soweit es sich um eine natürliche Person handele,
deren Einwilligung einzuholen oder deren Namen zu anonymisieren ist.

 

Weiterhin ergeht in diesem Schreiben der Hinweis, dass ein rechtsaufsichtliches Einschreiten im pflichtgemäßen Ermessen der Aufsichtsbehörden läge.
Aus Sicht der Stadtverwaltung ist das ministerielle Schreiben in mehrfacher Hinsicht in sich widersprüchlich. Es liefert keine schlüssigen Vorgaben für Kommunen.
Die Führungskräfte der Verwaltung empfehlen dem politischen Gremium, analog dem Landkreis Main-Spessart zu verfahren.
Dies bedeutet, alle Vergabeentscheidungen nichtöffentlich zu treffen und nach Erteilung der Zuschläge bzw. Absagen an die angeboteabgebenden Firmen die zulässigen Daten bezüglich des Auftrags über die Internetseite der Stadt Lohr a.Main zu
veröffentlichen.

Dieter Daus | Telefon: 09352/848-214 | E-Mail: ddaus@lohr.de

 
Informationen aus dem Rathaus
Neujahrsempfang 2024

Am 10. Januar 2024 fand der Neujahrsempfang der Stadt Lohr in der Stadthalle statt.
15 Bürgerinnen und Bürger wurden für ihr ehrenamtliches Engagement geehrt.
33 erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler sind für ihre Leistungen ausgezeichnet worden.
In seiner Begrüßungsrede wies Bürgermeister Dr. Mario Paul darauf hin, dass es in Deutschland große Herausforderungen zu meistern gilt.
Es sei wichtig, politische Debatten zu führen, die sich an Ausgleich und Kompromiss orientierten und nicht an Konflikt und Ausgrenzung.

Die MIPpies sorgten für die musikalische Umrahmung.

Pressestelle | Telefon: 09352/848-215 | E-Mail: stadt-presse@lohr.de

Informationen aus dem Rathaus - Wir suchen neue Teammitglieder!
 

Sachbearbeiter (m/w/d) für GIS-Koordination und Datenpflege

Sie sind motiviert, leistungsbereit, flexibel und auf der Suche nach einer verantwortungsvollen, abwechslungsreichen und interessanten Tätigkeit? Dann kommen sie zu uns!  

 

Bewerben Sie sich bis zum 04.02.2024!

 

Referent (m/w/d) für Familie, Kinder und junge Menschen

Sie suchen eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit, bei der Sie Ihre Fähigkeiten adäquat einbringen können? 

 

Bewerben Sie sich bis zum 04.02.2024!

 

Mobile Jugendarbeit/Streetwork (m/w/d)

Sie suchen eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit, bei der Sie Ihre Fähigkeiten adäquat einbringen können? 

 

Bewerben Sie sich bis zum 04.02.2024!

Weitere Stellenanzeigen und ausführliche Beschreibungen finden Sie hier.
VHS-Lohr-Gemünden
Programm Sommersemester 2024

Das neue Programmheft der VHS Lohr-Gemünden für das Sommersemester erscheint am 19. Januar 2024.
Anmeldungen sind ab diesem Zeitpunkt bei beiden Geschäftsstellen persönlich, telefonisch, per E-Mail oder direkt über die Website (www.vhs-lohr.de) möglich.

Geschäftsstelle Lohr
Schlossplatz 3
97816 Lohr am Main
09352/848-500
vhs@lohr.de

Geschäftsstelle Gemünden
Obertorstr. 39
97737 Gemünden am Main
09351/601339
poststelle@vhs-gemuenden.de

VHS Lohr-Gemünden | Telefon: 09352/848-500 | E-Mail: vhs@lohr.de

Landratsamt Main-Spessart
Sprechtage Untere Bauaufsicht

Jeden zweiten Dienstag im Monat findet von 8:30 Uhr - 10:00 Uhr der Sprechtag der Unteren Bauaufsicht des Landratsamtes Main-Spessart im Neuen Rathaus in Lohr a.Main, Kleiner Sitzungssaal, Zi.-Nr. 1.03, statt.

Wegen Faschingsdienstag findet der Termin im Februar bereits am 06.02.2024 statt.

Die Termine für 2024 sind:

09.01.2024   09.07.2024

06.02.2024   13.08.2024
12.03.2024   10.09.2024
09.04.2024   08.10.2024
14.05.2024   12.11.2024
11.06.2024   10.12.2024

 

Anmeldungen bei Frau Günther:

Tel.: 09353/793-1257
 
Hinweis:
Denkmalschutzrechtliche Angelegenheiten:
LRA MSP, Frau Alsheimer, Tel.: 09353/793-1278 und Frau Zeller, Tel.: 09353/793-1218

• Wasserrechtliche Angelegenheiten:
LRA MSP, Herr Weber, Tel.: 09353/793-1234

• Klimaschutzbeauftragter/Energieberater:
LRA MSP, Herr Kohlbrecher, Tel.: 09353/793-1757

LRA MSP | Frau Günther | Telefon: 09353/793-1257 | E-Mail: Bauamt@Lramsp.de

Aktivsenioren Bayern e.V.
Informations-/Sprechtage 2024 in Lohr
Senioren mit Berufserfahrungen aus dem Wirtschaftsleben geben Hilfestellungen bei Existenzgründungen, Start-ups und Existenzsicherungen kleiner und mittlerer Unternehmen. In offenen und wertfreien Gesprächen werden ohne Zeit- und
Kostendruck Themen wie Businessplan, Planung, Controlling und Finanzierung behandelt. In Zeiten von Extremen und Unsicherheiten versuchen sie gemeinsam Antworten für mehr Sicherheiten für das richtige Handeln zu finden.

Sprechtage 2024 in Lohr:

Januar: 25.01.
März: 14.03.
Mai: 23.05.
Juli: 18.07.
September: 12.09.
November: 14.11.

Uhrzeit: 10:00 - 12:00 Uhr oder nach Absprache
Ort: Starthouse Spessart, Vorstadtstraße 12, Lohr
 
Anmeldung und Kontaktaufnahme:
Starthouse Spessart, 09352/848600, starthouse@lohr.de
 
Allgemeine Informationen bei:
Aktivsenioren Bayern e.V.
Dieter Scheffler - Tel. 09391 9118423 - dieter.scheffler@aktivsenioren.de
Hubert Müller - Tel. 0173 3736534 - hubert.mueller@aktivsenioren.de

Starthouse Spessart | Telefon: 09352/848600 | E-Mail: starthouse@lohr.de



Stadt Lohr a. Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a. Main

Tel.: 0 93 52 / 848-0
E-Mail: stadt@lohr.de

Öffnungszeiten Neues Rathaus: Montag – Freitag: 8:00-12:30 Uhr
Öffnungszeiten Bürgerdienste: Montag – Freitag: 8:00-12:30 Uhr
und Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr


Vorherige Terminvereinbarung für Einwohnermeldeamt, Standesamt, Rentenberatung & Stadtarchiv unbedingt erforderlich!

 

 

Rechtliches:
Die Stadt Lohr a. Main ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Dr. Mario Paul.


Wenn Sie die Vorab-Informationen zu den Sitzungen nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier abbestellen.