Im dritten öffentlichen Tagesordnungspunkt geht es um den Umgang mit städtischen Auftragsvergaben in Ausschuss- und Stadtratssitzungen.
Seitens des Landkreises werden Vergabeentscheidungen seit kurzem nur noch in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. Hinsichtlich des Grundes wird seitens des Landkreises auf die aktuelle Rechtslage verwiesen. In einem Schreiben vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 24.09.2019 wird generell dazu geraten, für Vergaben von Bauleistungen als auch für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen, Konzessionen und freiberuflichen Leistungen tendenziell die nichtöffentliche Sitzung für Beratung und Beschlussfassung zu wählen. Gleichwohl sei jedoch jede Entscheidung über öffentliche bzw. nichtöffentliche Beratung im Einzelfall zu treffen. Festgelegt wird, dass die Namen der Bieter, die Submissionsergebnisse, die Bewerberlisten und die Bieter welchen Vergabeunterlagen ausgehändigt worden sind, vertraulich zu behandeln seien. Nur wenn die objektiv begründete Prognose nicht erwarten lasse, dass eine getrennte Beratung zu sachgerechten Ergebnissen führen würde, könne die Vergabeangelegenheit insgesamt und von vornherein in nichtöffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden.
Nach der Zuschlagserteilung seitens des Gremiums könnten veröffentlicht werden:
- das gewählte Vergabeverfahren,
- der Auftragsgegenstand,
- der Ort der Ausführung,
- der Zeitraum der Leistungserbringung,
- der Name des beauftragten Unternehmens mit der Einschränkung, dass unterhalb der EU-Schwellenwerte vor der Veröffentlichung des Namens des beauftragten Unternehmens, soweit es sich um eine natürliche Person handele,
deren Einwilligung einzuholen oder deren Namen zu anonymisieren ist.
Weiterhin ergeht in diesem Schreiben der Hinweis, dass ein rechtsaufsichtliches Einschreiten im pflichtgemäßen Ermessen der Aufsichtsbehörden läge. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist das ministerielle Schreiben in mehrfacher Hinsicht in sich widersprüchlich. Es liefert keine schlüssigen Vorgaben für Kommunen. Die Führungskräfte der Verwaltung empfehlen dem politischen Gremium, analog dem Landkreis Main-Spessart zu verfahren. Dies bedeutet, alle Vergabeentscheidungen nichtöffentlich zu treffen und nach Erteilung der Zuschläge bzw. Absagen an die angeboteabgebenden Firmen, die zulässigen Daten bezüglich des Auftrags über die Internetseite der Stadt Lohr a.Main zu veröffentlichen.
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