Leben und Arbeiten | Tourismus und Kultur
 
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Liebe Leserinnen und Leser,

dieser Newsletter möchte Sie zu folgenden Themen informieren:

 

Am Montag, 29. Januar findet die 27. Haupt-, Finanz- und Bauausschusssitzung im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses statt.
Bitte beachten Sie, dass die Sitzung mit den öffentlichen Tagesordnungspunkten dieses Mal um 17:30 Uhr beginnt.
Da die 26. Haupt-, Finanz- und Bauausschussitzung am 17.01. aufgrund der Unwetterwarnung und Glättegefahr ausfallen musste, werden die anberaumten Tagesordnungspunkte erst in dieser Sitzung behandelt.

Am Mittwoch, 31. Januar trifft sich der Stadtrat zudem zu seiner 74. Sitzung um 17 Uhr im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses.

Wie immer sind interessierte Bürgerinnen und Bürger herzlich dazu eingeladen, am öffentlichen Teil der Sitzungen teilzunehmen.

Zudem möchten wir im aktuellen Newsletter gerne noch auf folgende Themen hinweisen:

  • In Reaktion auf das bekanntgewordene Treffen von Funktionären der AfD und der Identitären Bewegung hat der Deutsche Städtetag die sogenannte Trierer Erklärung am 18. Januar verabschiedet, die wir auch hier im Newsletter zu Informationszwecken veröffentlichen möchten.
  • Die Stadt Lohr sucht neue Teammitglieder, unter anderem Mitarbeiter (m/w/d) für die städtischen Kitas.
  • Am Dienstag, 30. Januar veranstaltet die Stadtbibliothek ein Bilderbuchkino.
  • Am Samstag, 10. Februar findet nach dem großen Erfolg im letzten Jahr erneut die "proLOHRnäse" statt.
  • Am Mittwoch, 7. Februar lädt das Netzwerk Demenz zum Vortrag "Update Demenz 2024" nach Karlstadt ein.

 

Ausführliche Informationen zu den genannten Themen finden Sie nachfolgend im Newsletter.

Herzliche Grüße aus dem Rathaus,

Ihr


Dr. Mario Paul
Erster Bürgermeister

Die 27. Haupt-, Finanz- und Bauausschusssitzung findet am Montag, 29.01.2024 um 17:30 Uhr im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses statt.
Antrag auf einen Betriebskostenzuschuss für den Betrieb und Unterhalt
des Jugendzentrums der AWO in Lohr a.Main;
Zuschuss aus der Gerd-Rexroth-Stiftung
Im ersten öffentlichen Tagesordnungspunkt geht es um einen Zuschuss aus der Gerd-Rexroth-Stiftung für das Jugendzentrum der AWO in Lohr.
Die AWO Lohr a.Main beantragte ursprünglich für das Jahr 2023 sowie die Folgejahre für die offene Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der Jugendpflege im Jugendzentrum Lohr a.Main einen zusätzlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 10.000 Euro jährlich.
Die Stadt Lohr a.Main bezuschusst das Jugendzentrum unter der Leitung der AWO bereits seit vielen Jahren in Form von Personalkostenzuschüssen, in Kooperation mit dem Landratsamt Main-Spessart, sowie mit einem Mietkostenzuschuss in Höhe von 5.000 Euro jährlich. Der Anteil an den Personalkosten beträgt hier im Jahr 2023 alleine rund 79.000 Euro. Darüber hinaus bezuschusst die Stadt die laufenden Sachkosten mit 2.500 Euro sowie die Aktion „Ferienspaß mit Ferienpass“ mit bis zu 6.000 Euro.
Somit unterstützt die Stadt das Jugendzentrum der AWO in Lohr aktuell jährlich mit rund 92.500 Euro als freiwillige Leistung.
Eine weitere Unterstützung der Stadt ist hier aufgrund der aktuellen angespannten finanziellen Situation nicht oder nur sehr schwer finanzierbar.
Aus diesem Grunde fand erneut am 09.11.2023 ein Gespräch zwischen der Vorstandschaft der AWO, den Freunden und Förderern des Jugendzentrums sowie der Kämmerei statt. Hier wurde nun seitens der AWO ein Wirtschaftsplan mit einer Defizitbetrachtung der vergangenen Jahre sowie ein Haushaltsplan für das Jahr 2024 vorgelegt. Gerade aufgrund der immensen Steigerung der Energiekosten der vergangenen zwei bis drei Jahre stieg das jährliche Defizit für den Betrieb und den Unterhalt des Juze im laufenden Kalenderjahr auf voraussichtlich über 18.000 Euro an. Bisher wurden die jährlichen Defizite über private Spenden der Freunde und Förderer des Jugendzentrums sowie über deren noch vorhandenen Rücklagen gedeckt. Diese sind
allerdings nun mittlerweile fast vollständig aufgebraucht.
Aus diesem Grunde kam seitens der Kämmerei der Vorschlag, zu prüfen, ob hier nicht ein Zuschuss aus Mitteln der Gerd-Rexroth-Stiftung möglich wäre. Die Prüfung ergab hierbei, dass ein solcher Zuschuss dem Stiftungszweck der Gerd-Rexroth-Stiftung gemäß § 2 der Stiftungssatzung entsprechen würde.
Dies ist u.a. der Fall, da das Juze an sich und somit auch der Betrieb und der Unterhalt des Gebäudes in Form der laufenden Betriebskosten, ausschließlich und unmittelbar der Kinder- und Jugendarbeit in Lohr a.Main und Umgebung dient und es sich hierbei um keine gesetzliche Aufgabe der Stadt Lohr a.Main, sondern es sich vielmehr eine freiwilligen Aufgabe in Form einer Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit handelt.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen am Kapitalmarkt erwirtschaftet die Gerd-Rexroth-Stiftung im vergangenen Jahr 2023 aus ihrem Grundstockkapital einen Ertrag in Höhe von knapp über 20.000 Euro. Ein Viertel des Ertrags ist hierbei gemäß Stiftungssatzung wieder dem Grundstockkapital und dessen Werterhalt zuzuführen, sodass für das Jahr 2023 insgesamt rund 15.000 Euro zur Ausschüttung bereitstehen. Bisher wurden hiervon 4.700 Euro an Zuschüssen ausgezahlt, sodass noch ungefähr 10.300 Euro an möglicher Ausschüttung zur Verfügung steht. Weitere Zuschussanträge liegen der Stiftungsverwaltung nicht vor.
Gemäß des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands sollen hierbei grundsätzlich keine Verwendungsrückstände durch den Einbehalt möglicher Ausschüttungen gebildet werden. Daher empfiehlt die Stiftungsverwaltung, dass dem Antrag der AWO
Lohr a.Main stattgegeben werden sollte und die AWO aus Mitteln der Gerd-Rexroth-Stiftung für das nachgewiesene Betriebskostendefizit für das Jahr 2023 einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro erhalten soll.
Über einen möglichen Betriebskostenzuschuss für die Jahr 2024 fortfolgend ist dementsprechend im Gremium jährlich neu zu beraten und zu beschließen.

Kämmerei | Telefon: 09352/848-306 | E-Mail: kaemmerei@lohr.de

Zuschuss aus Mitteln der Hospitalstiftung der Stadt Lohr a.Main;
Antrag der Sozialstation St. Rochus e.V. Lohr a.Main auf Bezuschussung für die Neuanschaffung eines Elektrofahrzeuges für den Fuhrpark der
häuslichen Pflege
Der zweite öffentliche Tagesordnungspunkt behandelt den Antrag der Sozialstation St. Rochus e.V.  auf Bezuschussung für die Neuanschaffung eines Elektrofahrzeuges für den Fuhrpark der häuslichen Pflege.
Aus den Stiftungserträgen der Hospitalstiftung der Stadt Lohr a.Main stehen derzeit jährlich rund 29.000 EUR zur Ausschüttung zur Verfügung. Ein Großteil der Ausschüttungen dient gemäß Beschluss des Stadtrates aus dem Jahr 2012 als Personalkostenzuschuss des Sozialdienstes im Caritas-Seniorenzentrum St. Martin. Dieser beläuft sich auf 50 % der nachgewiesenen Personalkosten, mindestens jedoch 15.000 Euro jährlich.
Der 1. Vorsitzende der Sozialstation St. Rochus e.V. Lohr a.Main, Herr Klaus Becker, beantragt nun eine Zuwendung aus Mitteln der Hospitalstiftung für die Neubeschaffung eines Elektrofahrzeuges für die häusliche Pflege. Bereits in den letzten Jahren
hat die Sozialstation sukzessive ihren Fuhrpark auf E-Mobilität umgerüstet. Aufgrund des Wegfalls der staatlichen Förderungen und den allgemeinen konjunkturellen Kostensteigerungen kommen nun deutliche Mehrkosten bei der Beschaffung von neuen
E-Fahrzeugen auf die Sozialstation zu.
Da die Mobilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerade für die häusliche Pflege in und um Lohr herum aber weiterhin eine zentrale Herausforderung ist und bleibt, gibt es keine Alternative für einen nachhaltigen und funktionierenden Fuhrpark.
Aus den genannten Gründen ist die beantragte Zuwendung ein wichtiger Baustein für die Absicherung des Vorhabens.
Für das Jahr 2023 ging kein weiterer Antrag auf Investitionszuschuss bei der Stiftungsverwaltung ein. Dies war im Übrigen auch in den letzten Jahren der Fall. Da gemäß des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands grundsätzlich keine Verwendungsrückstände gebildet werden sollen, wurde daher der oben genannte Personalkostenzuschuss dementsprechend aufgestockt. Dieser beläuft sich in 2023 auf rund 18.000 bis 19.000 Euro, sodass im Haushaltsjahr 2023 für den Zuschussantrag der Sozialstation noch Mittel in Höhe von mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stehen.
Die Stiftung dient laut Satzung der Hospitalstiftung der Stadt Lohr a.Main ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken. Hier ist in § 2 Abs. 1 der Satzung explizit auch die Sozialstation St. Rochus e.V. Lohr a.Main genannt. Insbesondere dient das neu zu beschaffende Fahrzeug hier der Unterstützung zur Betreuung Pflegebedürftiger.
Aus den genannten Gründen empfiehlt die Stiftungsverwaltung, dem Antrag stattzugeben und die Beschaffung des E-Fahrzeuges nach Kostennachweis mit 10.000 Euro zu bezuschussen.

Kämmerei | Telefon: 09352/848-306 | E-Mail: kaemmerei@lohr.de

Städtische Auftragsvergaben in Ausschuss- und Stadtratssitzungen
Im dritten öffentlichen Tagesordnungspunkt geht es um den Umgang mit städtischen Auftragsvergaben in Ausschuss- und Stadtratssitzungen. 
Seitens des Landkreises werden Vergabeentscheidungen seit kurzem nur noch in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. Hinsichtlich des Grundes wird seitens des Landkreises auf die aktuelle Rechtslage verwiesen.
In einem Schreiben vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 24.09.2019 wird generell dazu geraten, für Vergaben von Bauleistungen als auch für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen, Konzessionen und
freiberuflichen Leistungen tendenziell die nichtöffentliche Sitzung für Beratung und Beschlussfassung zu wählen.
Gleichwohl sei jedoch jede Entscheidung über öffentliche bzw. nichtöffentliche Beratung im Einzelfall zu treffen.
Festgelegt wird, dass die Namen der Bieter, die Submissionsergebnisse, die Bewerberlisten und die Bieter welchen Vergabeunterlagen ausgehändigt worden sind, vertraulich zu behandeln seien.
Nur wenn die objektiv begründete Prognose nicht erwarten lasse, dass eine getrennte Beratung zu sachgerechten Ergebnissen führen würde, könne die Vergabeangelegenheit insgesamt und von vornherein in nichtöffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden.
 
Nach der Zuschlagserteilung seitens des Gremiums könnten veröffentlicht werden:
  • das gewählte Vergabeverfahren,
  • der Auftragsgegenstand,
  • der Ort der Ausführung,
  • der Zeitraum der Leistungserbringung,
  • der Name des beauftragten Unternehmens mit der Einschränkung, dass unterhalb der EU-Schwellenwerte vor der Veröffentlichung des Namens des beauftragten Unternehmens, soweit es sich um eine natürliche Person handele,
    deren Einwilligung einzuholen oder deren Namen zu anonymisieren ist.
Weiterhin ergeht in diesem Schreiben der Hinweis, dass ein rechtsaufsichtliches Einschreiten im pflichtgemäßen Ermessen der Aufsichtsbehörden läge.
Aus Sicht der Stadtverwaltung ist das ministerielle Schreiben in mehrfacher Hinsicht in sich widersprüchlich. Es liefert keine schlüssigen Vorgaben für Kommunen.
Die Führungskräfte der Verwaltung empfehlen dem politischen Gremium, analog dem Landkreis Main-Spessart zu verfahren.
Dies bedeutet, alle Vergabeentscheidungen nichtöffentlich zu treffen und nach Erteilung der Zuschläge bzw. Absagen an die angeboteabgebenden Firmen, die zulässigen Daten bezüglich des Auftrags über die Internetseite der Stadt Lohr a.Main zu
veröffentlichen.

Dieter Daus | Telefon: 09352/848-214 | E-Mail: ddaus@lohr.de

Die 74. Stadtratssitzung findet am Mittwoch, 31.01.2024 um 17:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses statt.
Bauleitplanung: Aufhebung des Bebauungsplans "Ortsgebiet Mühläcker", Gemarkung Steinbach
Der seit 1971 rechtskräftige Bebauungsplan "Mühläcker" in Steinbach, der bisher für den ca. 8 ha großen  Bereich zwischen Buchentalstraße und Eichhornstraße galt, hat seine städtebauliche Funktion erfüllt und soll aufgehoben werden. Das Gebiet ist mittlerweile nahezu komplett bebaut. Dabei zeigen sich schon jetzt - mit geltendem Bebauungsplan - große Abweichungen von den bauleitplanerischen Vorgaben; für derartige Abweichungen braucht es in jedem Einzelfall eine behördliche Erlaubnis.
Sobald der Bebauungsplan aufgehoben ist, sind zukünftige Bauvorhaben planungsrechtlich allein gem. § 34 BauGB (Innenbereich) zu beurteilen, wonach Bauwerke erlaubt sind, sofern sie sich in die Umgebung einfügen.
Der Vorteil: Bauherren haben dadurch mehr Freiheiten, die Notwendigkeit von Freistellungen entfällt und die Möglichkeit zur Nachverdichtung wird erhöht. 
Der Bebauungsplan kann gem. § 13a Abs. 4 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgehoben werden, d.h. ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen liegen vor.
Die Öffentlichkeit wurde über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB informiert. Im Zeitraum zwischen dem 24.04.2023 und dem 15.05.2023 wurde ihr die Möglichkeit zur Unterrichtung und Äußerung gegeben.
Im Verlauf der amtlichen Bekanntmachung wurden seitens der Bevölkerung keinerlei Bedenken angemeldet.
Der nächste Schritt im Verfahren ist die öffentliche Auslegung der Planunterlagen für die Dauer von 4 Wochen.

Rainer Tratberger | Telefon: 09352/848-403 | E-Mail: rtratberger@lohr.de

Bauleitplanung: Aufhebung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Unterer Falter", Gemarkung Rodenbach
Der seit 1981 rechtskräftige Bebauungs- und Grünordnungsplan "Unterer Falter" in Rodenbach, der für den rund 2,4 ha großen Bereich zwischen Staatsstraße und Ortsdurchfahrt galt, hat seine städtebauliche Funktion erfüllt und soll aufgehoben werden. Es gilt ähnliches wie im Falle des Bebauungsplans "Mühläcker" in Steinbach (s. oben): Auch hier in Rodenbach ist das Gebiet mittlerweile nahezu komplett bebaut, Abweichungen vom Bebauungsplan bedurften einer Genehmigung seitens der Stadt. Sobald der Bebauungsplan aufgehoben ist, sind zukünftige Bauvorhaben planungsrechtlich allein gem. § 34 BauGB (Innenbereich) zu beurteilen, wonach Bauwerke erlaubt sind, sofern sie sich in die Umgebung einfügen. Der Vorteil: Bauherren haben dadurch mehr Freiheiten, die Notwendigkeit von Freistellungen entfällt und die Möglichkeit zur Nachverdichtung wird erhöht.
Der Bebauungsplan kann gem. § 13a Abs. 4 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgehoben werden, d.h. ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen liegen vor. Die Öffentlichkeit wurde über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB informiert. Im Zeitraum zwischen dem 24.04.2023 und dem 15.05.2023 wurde ihr die Möglichkeit zur Unterrichtung und Äußerung gegeben. Im Verlauf der amtlichen Bekanntmachung wurden von einigen Anwohnern Bedenken geäußert, die eine erhöhte Lärmbelästigung durch die Nachverdichtung oder einen möglichen Feuerwehrhausneubau befürchten sowie einen Wegfall von Grünanlagen. Es könnte auch zu Stellplatzmangel für PKW kommen. Zu diesen Bedenken wird fachlich Stellung genommen.
Der nächste Schritt im Verfahren ist die öffentliche Auslegung der Planunterlagen für die Dauer von 4 Wochen.

Rainer Tratberger | Telefon: 09352/848-403 | E-Mail: rtratberger@lohr.de

Deutscher Städtetag
Trierer Erklärung vom 18. Januar 2024

Der Text der "Trierer Erklärung":

"Das jüngst bekannt gewordene Treffen von AfD-Funktionären mit Mitgliedern der Identitären Bewegung und die dort diskutierte Deportation von Millionen Menschen aus Deutschland hat uns alle schockiert. Wir nehmen es nicht hin, dass rechtsextreme Kräfte eine Atmosphäre der Verunsicherung, der Angst und des Hasses in unserem Land und in unseren Städten schüren.

In unseren Städten leben Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammen – als Nachbarinnen und Nachbarn, als Kolleginnen und Kollegen, als Freundinnen und Freunde, als Familie. Das ist die Lebensrealität in unseren Stadtgesellschaften. Das macht unsere Städte aus. Unsere Städte gehören allen Menschen, die hier leben. Wir akzeptieren nicht, dass Bürgerinnen und Bürger, dass Familien, dass sogar Kinder in unseren Städten Angst davor haben müssen, von hier vertrieben zu werden.

Unterschiedliche Meinungen, unterschiedliche Bewertungen politischer Themen, auch unterschiedliche Positionen zur Migrations- und Asylpolitik sind Teil unserer Demokratie. Demokratie braucht Auseinandersetzung, Demokratinnen und Demokraten müssen auch Streit aushalten und Widerspruch akzeptieren. Was wir nicht akzeptieren, ist, wenn der Kern unserer Verfassung und die Basis unseres Zusammenlebens angegriffen wird: die Würde des Menschen.

Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat müssen immer wieder neu verteidigt werden. Eine wehrhafte Demokratie lebt von einer aktiven und wachen Zivilgesellschaft vor Ort. Das haben Zehntausende Menschen in den vergangenen Tagen in unseren Städten deutlich gemacht. Die Menschen, die aktuell gemeinsam auf die Straßen gehen, um Farbe zu bekennen für Demokratie und Menschenwürde, senden ein klares Signal der Solidarität – und gegen die Spaltung unserer Stadtgesellschaften."

Quelle: Deutscher Städtetag

Die Trierer Erklärung finden Sie auch direkt auf der Website des Deutschen Städtetages:
Trierer Erklärung

Pressestelle | Telefon: 09352/848-214 | E-Mail: stadt-presse@lohr.de

Informationen aus dem Rathaus - Wir suchen neue Teammitglieder!
 

Kinderpfleger/Erzieher/Heilerziehungspfleger (m/w/d) für die städtischen Kitas

Sie suchen eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit, bei der Sie Ihre pädagogischen Fähigkeiten kreativ einbringen können?  

 

Bewerben Sie sich jetzt!

 

Mobile Jugendarbeit/Streetwork (m/w/d)

Sie suchen eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit, bei der Sie Ihre Fähigkeiten adäquat einbringen können? 

 

Bewerben Sie sich bis zum 04.02.2024!

 

Referent (m/w/d) für Familie, Kinder und junge Menschen

Sie suchen eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit, bei der Sie Ihre Fähigkeiten adäquat einbringen können? 

 

Bewerben Sie sich bis zum 04.02.2024!

Weitere Stellenanzeigen und ausführliche Beschreibungen finden Sie hier.
Stadtbibliothek
Bilderbuchkino am 30. Januar 2024 ab 15:30 Uhr

Die Stadtbibliothek Lohr veranstaltet am Dienstag, 30.01.2024 ein Bilderbuchkino zum Buch "Irma hat so große Füße".
Los geht es um 15:30 Uhr im Rathaussaal.

 

Zum Inhalt:
Die kleine Hexe Irma hat ihre Zaubersprüche vergessen.
Schafft sie es, sich daran zu erinnern und zu verhindern, dass ihre Füße immer größer werden?

Altersempfehlung: ab 5 Jahren

Nach dem Bilderbuchkino wird noch gebastelt.

 

Bitte um Anmeldung bei Heike Burk:
hburk@lohr.de
09352/848-484

Heike Burk | Telefon: 09352/848-484 | E-Mail: hburk@lohr.de

Touristinformation
proLohrnäse - eine närrisch bunte Stadtrunde

Keine Sitzung - keine Stehung - sondern eine Mopper Gehung!
Nach dem großen Erfolg im letzten Jahr bietet die KFG-Lohrer Mopper, in Kooperation mit der Touristinformation Lohr a.Main, am Samstag, 10.02.2024 wieder diesen etwas anderen Stadtrundgang an. An verschiedenen Örtlichkeiten in der Altstadt werden die Gäste mit Büttenreden, Gesang und Tanz unterhalten.
Gute Laune, Spaß und Faschingsstimmung sind garantiert.

Termin: 10.02.2024
Beginn: 10:30 Uhr auf dem Schlossplatz
Dauer: ca. 1,5 Stunden
Teilnehmerzahl: auf 30 Personen begrenzt
Kosten: 10 € für Erwachsene / 3 € für Kinder

Anmeldung in der Touristinformation unbedingt erforderlich!

Touristinformation |  Telefon: 09352/84 84 65 | E-Mail: tourismus@lohr.de

Landratsamt Main-Spessart
Netzwerk Demenz lädt ein zum Vortrag „Update Demenz 2024“ am 07. Februar 2024

Am Mittwoch, 7. Februar geben Dr. Markus Schröter (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie am Bezirkskrankenhaus Lohr) und Prof. Dr. Peter Kraft (Facharzt für Neurologie) im Pfarrsaal „Zur Heiligen Familie“ in Karlstadt (Bodelschwinghstraße 23) einen kompakten Überblick über wichtige Aspekte der Demenzerkrankung - von den häufigsten Demenzarten über Diagnostik und Therapieverfahren bis hin zu neuen Entwicklungen.
Beginn ist um 18:00 Uhr, Ende gegen 20:30 Uhr.
Die Veranstaltung ist auch für Ärzte und medizinisches Fachpersonal gedacht, Weiterbildungspunkte sind dafür erhältlich.

Anmeldung sind bis 5. Februar 2024 unter Tel.: 0 93 53 / 793 - 1297 oder per Mail an netzwerk-demenz-pflege@lramsp.de möglich.

LRA MSP | Telefon: 09353/793-1309 | E-Mail: Poststelle@Lramsp.de-mail.de



Stadt Lohr a. Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a. Main

Tel.: 0 93 52 / 848-0
E-Mail: stadt@lohr.de

Öffnungszeiten Neues Rathaus: Montag – Freitag: 8:00-12:30 Uhr
Öffnungszeiten Bürgerdienste: Montag – Freitag: 8:00-12:30 Uhr
und Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr


Vorherige Terminvereinbarung für Einwohnermeldeamt, Standesamt, Rentenberatung & Stadtarchiv erwünscht.

 

 

Rechtliches:
Die Stadt Lohr a. Main ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Dr. Mario Paul.


Wenn Sie die Vorab-Informationen zu den Sitzungen nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier abbestellen.