Leben und Arbeiten | Tourismus und Kultur
 
Bei fehlerhafter Darstellung des Newsletters klicken Sie bitte hier (online).




Liebe Leserinnen und Leser,

in diesem Newsletter möchten wir Sie gerne zu folgenden Themen informieren:

 

Am Mittwoch, 21. Februar findet die 13. Stadtentwicklungs- und Umweltausschusssitzung um 17:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses statt.
Wie immer sind interessierte Bürgerinnen und Bürger herzlich dazu eingeladen, am öffentlichen Teil der Sitzung teilzunehmen.

Darüber hinaus möchten wir im aktuellen Newsletter gerne noch über folgende Themen informieren:

  • Die Stadt Lohr sucht neue Teammitglieder, unter anderem einen Referenten (m/w/d) für Familie, Kinder und junge Menschen.
  • Die Termine für die Bürgerversammlungen 2024 stehen fest.
  • Der Mikrozensus 2024 startet - 60.000 Haushalte werden befragt.

Ausführliche Informationen zu den genannten Themen finden Sie nachfolgend im Newsletter.

Herzliche Grüße aus dem Rathaus,

Ihr


Dr. Mario Paul
Erster Bürgermeister

Die 13. Stadtentwicklungs- und Umweltausschusssitzung findet am Mittwoch, 21.02.2024 um 17:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses statt.
Präferenzraum der Gleichstromverbindungen DC 41 und DC 42 (Nordwest- und Südwest-Link) im Stadtgebiet Lohr a.Main;
Stellungnahme der Stadt Lohr a.Main zum Entwurf des Umweltberichtes der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom November 2023 zur Bedarfsermittlung 2023 - 2037/2045
Im ersten öffentlichen Tagesordnungspunkt wird über die Stellungnahme der Stadt Lohr a.Main zum Präferenzraum der Gleichstromverbindungen DC 41 und DC 42 informiert.
Wie viele andere Städte und Gemeinden des Landkreises Main-Spessart und darüber hinaus wurde auch die Stadt Lohr a.Main kurz vor Jahresfrist 2023 noch mit dem vorgenannten Umweltbericht zum definierten Präferenzraum – also dem Trassenkorridor – für die Gleichstromverbindungen DC 41 und DC 42 konfrontiert.
Sehr bemerkenswert hierbei war, dass es im Rahmen dieses Verfahrens zur Findung der geeignetsten Leitungstrasse – es handelt sich ausschließlich um eine Erdleitung –auch für die kommunalen Gebietskörperschaften nur im Zuge der allgemeinen Öffentlichkeitsbeteiligung via Internet, und nur bis Ende Januar 2024 möglich war, Bedenken und Einwendungen zu äußern.
Somit wurde kurzfristig ein Arbeitskreis gebildet und das Landschaftsarchitekturbüro FLECKENSTEIN mit der Betreuung dieses Entscheidungsprozesses beauftragt.
Letztlich führten diese Bemühungen zu einer ablehnenden Haltung der Stadt Lohr a.Main, die der Bundesnetzagentur auch form- und fristgerecht mitgeteilt wurde.
In der Sitzung wird dargelegt, wie man zu dieser Haltung gelangt ist und welche Faktoren hierbei ausschlaggebend waren.

Manfred Wirth | Telefon: 09352/848-401 | E-Mail: mwirth@lohr.de

Hochwassersicherheit des Rechtenbachs (Kaibach) im Bereich der
Stadt Lohr a.Main;
Sachstand und weiteres Vorgehen
Im zweiten öffentlichen Tagesordnungspunkt wird der Sachstand und das weitere Vorgehen bei der Hochwassersicherheit vorgestellt.
Aus den Reihen des Lohrer Stadtrates wurde unlängst nach dem Sachstand in dieser wasserwirtschaftlichen Angelegenheit gefragt und darum gebeten, die Verwaltung möge in einer der nächsten Stadtentwicklungs- und Umweltausschusssitzungen die bisher unternommenen Schritte, die aktuelle Situation und das beabsichtigte weitere Vorgehen darstellen.
Diesem Wunsch wird somit entsprochen. In der Sitzung wird ein Überblick über die bisherigen Aktivitäten und die noch erforderlichen Verfahrensschritte und Maßnahmen gegeben.
Ebenso wird dargestellt, welche Konsequenzen sich daraus ergeben, sofern hier der nächste "Entwicklungsschritt" (Stichwort: Planung der Flutmuldenerweiterung) gegangen wird, auch hinsichtlich des gegenwärtigen und zukünftigen Finanzmittelbedarfs.

Manfred Wirth | Telefon: 09352/848-401 | E-Mail: mwirth@lohr.de

Kommunale Wärmeplanung;
Sachstand der gegenwärtigen Situation über Entscheidungen des Bundes und der Länder betreffend der Förderungen
Im dritten öffentlichen Tagesordnungspunkt geht es um die aktuelle Situation bei Förderungen für die kommunale Wärmeplanung.
Nach der Haushaltssperre des Bundes vom 17. November 2023 wurden Anträge bei der Kommunalrichtlinie für die kommunale Wärmeplanung nicht mehr angenommen. Diese Förderung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bereitgestellt und ist für Klimaschutzprojekte weiterhin offen.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes der kommunalen Wärmeplanung am 01.01.2024, welches alle Kommunen bundesweit zu einer Wärmplanung verpflichtet, ist diese Förderung speziell für die Wärmeplanung aufgehoben worden.
Über den deutschen Städtetag wurde die Stadt Lohr a.Main darüber informiert, dass der Bund und die Länder zurzeit eine Einigung erlangen wollen, wie die weitere Finanzierung des Bundes für die Wärmplanung an die Länder aussehen könnte und aus welchen Haushaltsmitteln diese finanziert werden sollen.
Fest steht, dass der Bund die Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung auf die Länder überträgt. Das heißt, dass nun der Freistaat Bayern in der Verantwortung steht, eine entsprechende Förderstruktur aufzubauen. Dazu müssen in einem ersten Schritt die landesrechtlichen Gesetze geändert bzw. neue Förderregularien erarbeitet und erlassen werden.
Somit ist abzuwarten, wie sich die Lage entwickelt. Wie bei fast allen Kommunen, ruhen derweil auch die Aktivitäten der Stadt Lohr a.Main hinsichtlich der kommunalen Wärmeplanung.
Die Ausschreibung wurde ausgesetzt und die Anbieter wurden um eine Verlängerung der Bindefrist bis Ende September 2024 gebeten.

Sae Kyung von Stuckrad | Telefon: 09352/848-402 | E-Mail: vstuckrad@lohr.de

Maßnahmenliste der städtischen Umweltstelle für das Jahr 2024
Im vierten öffentlichen Tagesordnungspunkt geht es um die Maßnahmenliste der städtischen Umweltstelle für das Jahr 2024.
Nach wie vor sind die Aufgaben der städtischen Umweltstelle vielfältig.
Die Themen müssen abgearbeitet und die Projekte müssen so gut und so schnell wie möglich realisiert werden. Deshalb wird in der Sitzung die "To-Do-Liste 2024" des städtischen Umweltschutzes präsentiert, wobei es sich um eine geraffte Auflistung von Projekten und Verfahren handeln wird, die durchaus von gesteigertem Interesse für die Ausschussmitglieder sein dürfte. Laufende Angelegenheiten wie normale Wasserrechts- und Immissionsschutzverfahren, Landschaftspflegearbeiten oder Tätigkeiten im Gewässerschutz und der Gewässerunterhaltung, der Abfallwirtschaft und dergleichen mehr werden nicht vorgestellt. Vielmehr wird ein Ausblick auf die wichtigsten Verfahren und die nächsten geplanten Schritte gegeben. Außerdem soll den Ausschussmitgliedern ein Überblick über die in diesem Jahr neu zu startenden Projekte und Umweltinitiativen geboten werden.

Manfred Wirth | Telefon: 09352/848-401 | E-Mail: mwirth@lohr.de

Informationen aus dem Rathaus - Wir suchen neue Teammitglieder!
 

Mitarbeiter (m/w/d) für die Stadtbibliothek

Sie suchen eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit, bei der Sie Ihre organisatorischen und kommunikativen Fähigkeiten einbringen können?  

 

Bewerben Sie sich bis zum 18.02.2024!

 

Mobile Jugendarbeit/Streetwork (m/w/d)

Sie suchen eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit, bei der Sie Ihre Fähigkeiten adäquat einbringen können? 

 

Bewerben Sie sich bis zum 04.02.2024!

 

Referent (m/w/d) für Familie, Kinder und junge Menschen

Sie suchen eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit, bei der Sie Ihre Fähigkeiten adäquat einbringen können? 

 

Bewerben Sie sich bis zum 04.02.2024!

Weitere Stellenanzeigen und ausführliche Beschreibungen finden Sie hier.
Informationen aus dem Rathaus
Termine der Bürgerversammlungen 2024

Die Bürgerversammlungen für das Jahr 2024 finden in folgenden Ortsteilen statt:

Wombach
Montag, 11.03.2024, 19 Uhr im Vereinsheim Wombach

Steinbach
Dienstag, 16.04.2024, 19 Uhr in der Bike Lodge Spessart

Sackenbach
Dienstag, 08.10.2024, 19 Uhr im Pfarrheim Sackenbach

Kernstadt
Dienstag, 15.10.2024, 19 Uhr in der Stadthalle als Hybridveranstaltung

Es finden keine Ortsbegehungen statt.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich mit ihren Anliegen vorab per Mail an stadt@lohr.de oder telefonisch unter 09352/848-227 oder 848-228 (vormittags) an die Stadt Lohr a.Main zu wenden. Die zuständigen Mitarbeiter der Stadt werden dann gegebenenfalls vorab einen Besichtigungstermin vereinbaren.

Stadt Lohr | Telefon: 09352/848-228 | E-Mail: stadt@lohr.de

Bayerisches Landesamt für Statistik
Mikrozensus 2024

Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet die Bürgerinnen und Bürger in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet um ihre Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung. In Bayern werden rund 120.000 Personen in etwa 60.000 Haushalten befragt.
Es ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Sie findet von Januar bis Dezember dieses Jahres statt.

Der Begriff Mikrozensus bedeutet „Kleine Volkszählung“ und benennt eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung von Haushalten in Deutschland. Die Erhebung wird seit 1957 von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt.

Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen.

Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik alle zufällig ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung. Von Januar bis Dezember 2024 wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Freistaats befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen zu Themen wie Haushalt, Familie, Bildung, Beruf und Lebensunterhalt besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. 
Neben dem Grundprogramm enthält das Frageprogramm des Mikrozensus auch Fragen der EU-weit durchgeführten Befragungen zur Arbeitsmarktbeteiligung (LFS), zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) sowie zur Internetnutzung (IKT). Die Ergebnisse des Mikrozensus haben sich zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Sie bilden die Grundlage für politische Entscheidungen in Deutschland, aber auch auf europäischer Ebene. Neben der Politik nutzen außerdem Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und die interessierte Öffentlichkeit die Daten des Mikrozensus.


In Bayern werden 60 000 zufällig ausgewählte Haushalte befragt

Dabei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren zunächst, welche Gebäude bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt werden. In einem weiteren Schritt übernehmen ehrenamtlich tätige und geschulte Erhebungsbeauftragte die Aufgabe, die zu befragenden Haushalte über die Klingelschilder namentlich zu erfassen. Dabei können sie sich mittels eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik identifizieren.
Um verlässliche und repräsentative Ergebnisse gewährleisten zu können, besteht für den überwiegenden Teil der Fragen nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Zudem werden die Haushalte innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt. So können Veränderungen im Zeitverlauf nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden. 

Die ausgewählten Haushalte werden schriftlich informiert
Die zufällig ausgewählten Haushalte werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie über den Mikrozensus informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten.
Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. In der amtlichen Statistik werden die Einzelergebnisse zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen zusammengefasst.

Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter: 
https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html


Ein Erklärvideo erklärt, was der Mikrozensus ist, wozu er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert: 
statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4


Interessante Ergebnisse aus dem Mikrozensus finden Sie in der interaktiven StoryMap zum Thema Familie und Erwerbstätigkeit im Zeit- und Regionalvergleich:
s.bayern.de/storymap-pm 

Pressestelle | Telefon: 09352/848-214 | E-Mail: stadt-presse@lohr.de



Stadt Lohr a. Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a. Main

Tel.: 0 93 52 / 848-0
E-Mail: stadt@lohr.de

Öffnungszeiten Neues Rathaus: Montag – Freitag: 8:00-12:30 Uhr
Öffnungszeiten Bürgerdienste: Montag – Freitag: 8:00-12:30 Uhr
und Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr


Vorherige Terminvereinbarung für Einwohnermeldeamt, Standesamt, Rentenberatung & Stadtarchiv erwünscht.

 

 

Rechtliches:
Die Stadt Lohr a. Main ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Dr. Mario Paul.


Wenn Sie die Vorab-Informationen zu den Sitzungen nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier abbestellen.