Im Zuge der Realisierung eines sogenannten "Abrundungsbaugebiets" laufen seit mehreren Jahren zwei Rechtsverfahren: zum einen das wasserrechtliche Verfahren, das die Verlegung des Oberlaufs "Klingengraben" beinhaltet sowie zum anderen die Bauleitplanung für das Baugebiet, das entstehen soll. Die Verwaltung schlägt dem Stadt- und Umweltausschuss vor, dem Stadtrat zum einen die Beendigung des wasserrechtlichen Verfahrens sowie zum anderen die Beendigung und Rückabwicklung des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 61 "Östlich der Lindigsiedlung" zu empfehlen. Aufwand und Kosten überstiegen bei weitem den Nutzen, so die Verwaltung.
Die Verlegung des Oberlaufs "Klingengraben" stellte sich aufgrund verschiedener Hürden als kaum zu bewältigendes Unterfangen heraus. Zusätzlich ändern sich Vorgaben und Regularien fortwährend. Ungelöst ist beispielsweise die Situation um das aus wasserwirtschaftlichen Aspekten geforderte Oberflächenwasser–Rückhaltebecken. Die dafür hauptsächlich in Frage kommende Fläche befindet sich in Privatbesitz. Der Eigentümer konnte jedoch nicht für die Maßnahme gewonnen werden
Durch das nicht abgeschlossene wasserrechtliche Verfahren ruht die Bauleitplanung. Bei Abschluss wären sieben Bauplätze entstanden, wobei die städtische Eigentumsquote sehr niedrig ausgefallen wäre.
Aufgrund der oben beschriebenen Schwierigkeiten im wasserrechtlichen Verfahren und wegen der niedrigen städtischen Eigentumsquote ist die städtebauliche Konzeption nicht umsetzbar. Der Aufstellungsbeschluss ist rückabzuwickeln, damit das Verfahren beendet werden kann.