Leben und Arbeiten | Tourismus und Kultur
 
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Liebe Leserinnen und Leser,

wir freuen uns schon auf das Frühlingsfest der Werbegemeinschaft. Am 6. April 2025 wird unsere Stadt erneut zum Treffpunkt für alle, die den Frühling gebührend begrüßen und das bunte Treiben in unserer Innenstadt genießen möchten.


Das Frühlingsfest ist ein lebendiges Zeichen für das Miteinander und die Vielfalt, die unsere Stadt prägen. Es ist die Gelegenheit, die ersten warmen Sonnenstrahlen zu genießen und sich von den kulinarischen Köstlichkeiten und den zahlreichen Marktständen verführen zu lassen. Ob frisch zubereitete Spezialitäten oder Produkte aus der Region – hier ist für jeden Geschmack etwas dabei.

Am Mittwoch, den 9. April, steht um 16:30 Uhr die 97. Sitzung des Stadtrats an. Wir freuen uns über die Teilnahme von interessierten Bürgerinnen und Bürgern.

Ausführliche Informationen zu allen aktuellen Themen finden Sie nachfolgend im Newsletter.

Herzliche Grüße aus dem Rathaus,

Ihr


Dr. Mario Paul
Erster Bürgermeister

97. Sitzung des Stadtrats am Mittwoch, den 9. April 2025 um 16:30 Uhr
Auftragsvergabe für Erneuerung Oberflächenwasserkanal Halsbach

Die Erneuerung des Oberflächenwasserkanals in Halsbach wurde am 16.01.2025 öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt sechs Unternehmen haben ein Angebot abgegeben. Die Angebote werden bis zur Sitzung am 09.04.2025 geprüft und gewertet. Das Ergebnis der Prüfung mit Vergabevorschlag wird in der Sitzung bekannt gegeben.

Bernd Kempf | Telefon: 09352/848-419 | Email: bkempf@lohr.de

Beitritt als Gesellschafter in die Regionalwerk Main-Spessart GmbH
Aus der Mustersitzungsvorlage des Landkreises Main-Spessart ist folgendes zu entnehmen:
Gegenstand der Regionalwerk Main-Spessart GmbH ist die Förderung der Energiewende im Landkreis, insbesondere durch gemeinschaftliche Planung, Errichtung und Betrieb von Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Dabei übernimmt das Regionalwerk bzw. dessen Tochtergesellschaften in Sinne eines Dienstleisters für seine Gesellschafter insbesondere folgende Aufgaben:

• Konzeption, Planung und Erstellung von Anlagen zur Erzeugung, Verteilung und
Speicherung der erzeugten regenerativen Energien
• Betrieb von und Beteiligung an solchen Anlagen
• Vermarktung der in den Anlagen erzeugten regenerativen Energie
Diese Aufgaben soll das Regionalwerk durch Gründung von Projektgesellschaften
erfüllen, an die einzelne oder mehrere Projekte übertragen werden und an denen
sich Kommunen, Energieversorgungsunternehmen, Bürgergenossenschaften, regio-
nale Unternehmen und das Regionalwerk selbst beteiligen können.

Diese Aufgaben soll das Regionalwerk durch Gründung von Projektgesellschaften erfüllen, an die einzelne oder mehrere Projekte übertragen werden und an denen sich Kommunen, Energieversorgungsunternehmen, Bürgergenossenschaften, regionale Unternehmen und das Regionalwerk selbst beteiligen können.

Durch dieses Modell haben auch Kommunen ohne eigenes Flächenpotenzial die Möglichkeit, über eine Beteiligung an Erneuerbare Energien-Projekten im Landkreis finanziell zu profitieren.

Das Regionalwerk
• ist somit ein Instrument, um die Energiewende aus der Region heraus aktiv zu gestalten
• eröffnet die Perspektive auf eine zusätzliche Wertschöpfung für die Kommunen
• bietet die Chance, eine verbraucherfreundliche und bezahlbare Energieversorgung für die Bevölkerung und Wirtschaft zu gewährleisten
• sorgt durch die Beteiligungsmöglichkeit von Bürgerinnen und Bürgern an Erneuerbare Energien-Projekten für eine Akzeptanzsteigerung bei der Bevölkerung.

Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Regionalwerk aus folgenden Gründen nicht bei-
zutreten:
• Die Stadt Lohr hat keine Vorteile Gesellschafter des Regionalwerks zu sein. Alle Dienstleistungen, die das Regionalwerk den Kommunen bietet, leistet bereits die EVK für ihre Gesellschafter.
• Durch den Beitritt zum Regionalwerk entstehen der Stadt Lohr auf Jahre finanzielle Verpflichtungen (Stammkapitaleinlage, Kapitalrücklage).
• Der Gesellschaftsvertrag sieht eine Schlechterstellung der Kommunen vor, die Gesellschafter eines Energieversorgungsunternehmens sind (siehe Sachvortrag, Abschnitt Aufsichtsrat). Die Stadt Lohr hätte gegenüber anderen Gesellschaftern zwar gleiche Pflichten, jedoch nicht gleiche Rechte.
• Ein Vorteil, der durch das Regionalwerk entsteht, die Möglichkeit der Direktbeteiligung an EEG-Projekten, wird auf absehbare Zeit praktisch keine Rolle spielen. Die derzeit absehbaren finanziellen Möglichkeiten der Stadt Lohr in Verbindung mit dem hohen Investitionsbedarf lassen nicht erwarten, dass signifikante, freie Finanzmittel zur Verfügung stehen, um sich an EEG-Projekten direkt zu beteiligen. Eine indirekte Beteiligung über die EVK ist dennoch mög-
lich.

Der Stadtrat wird über einen eventuellen Beitritt entscheiden.

Dr. Mario Paul| Telefon: 09352/848-211 E-Mail: mpaul@lohr.de 

Echtzeitübertragung der Bürgerversammlungen in der Kernstadt in der
Stadthalle in Ton und Bild über das Internet

Für Montag, 26. Mai 2025 ist die nächste Bürgerversammlung Kernstadt in der Stadthalle geplant. Für diese Bürgerversammlung sowie alle weiteren Bürgerversammlungen Kernstadt in der Stadthalle ist eine Echtzeitübertragung in Ton und Bild über das Internet vorgesehen. Hierfür ist durch eine Neuerung in der Bayerischen Gemeindeordnung ein Stadtrats-
beschluss erforderlich.

In der Bürgerversammlung sind zahlreiche datenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten. Beispielsweise darf der Redebeitrag einer teilnehmenden Person nur dann übertragen werden, wenn die Person dafür eine Einwilligung erteilt hat. Kame-
ras sind so einzurichten, dass nur die Versammlungsleitung sowie die redenden Personen erfasst werden. Die Stadt hat bei der Einladung zur Bürgerversammlung sowie vor Beginn der Versammlung über eine Übertragung in Echtzeit zu informieren.

Mittels Satzung kann seitens des Stadtrats zugelassen werden, dass Personen nicht persönlich anwesend sein müssen, um das Wort erhalten zu können. Für eine solche Zuschaltung über das Internet sind die näheren Voraussetzungen zur Ausübung des
Äußerungs- und Stimmrechts durch die zugeschalteten Personen in einer Satzung zu regeln.

Die Veröffentlichung einer Aufzeichnung in einer Mediathek ist von der Rechtsgrundlage der Bayrischen Gemeindeordnung nicht erfasst und weiterhin datenschutzrechtlich unzulässig.

Die organisatorische Ausgestaltung einer Bürgerversammlung obliegt dem Ersten Bürgermeister.

Im Endeffekt dienen die datenschutzrechtlichen Vorgaben der Sicherung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes der Teilnehmenden und soll verhindern, dass Gemeindeangehörige bzw. Gemeindebürger von der Teilnahme einer Bürgerversammlung abgehalten werden. Die Entscheidung jedes Teilnehmers, dass sein Redebeitrag ins Internet übertragen werden darf, setzt eine echte und freie Wahl hinsichtlich der Abgabe der Einwilligung voraus. Insbesondere muss seitens der Stadt darauf hingewiesen werden, dass bei einer Übertragung ins Internet Bild und Ton weltweit von einem unbegrenzten Personenkreis abgerufen, aufgezeichnet und unter Umständen verändert und ausgewertet werden kann und daher die weitere Verwendung dieser Aufnahme nicht absehbar ist.


Dieter Daus| Telefon: 09352/848-214| E-Mail: ddaus@lohr.de

Wir suchen neue Teammitglieder!
 

Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
(m/w/d)

Sie sind motiviert, leistungsbereit, flexibel und auf der Suche nach einer verantwortungsvollen, abwechslungsreichen und interessanten Tätigkeit? Dann kommen Sie zu uns! 

 

Bewerben Sie sich bis zum 06.04.2025!

 

Anlagenmechaniker/ Gas- und Wasserinstallateur (m/w/d)

Wir verstehen uns als leistungsfähiger kommunaler Dienstleister und suchen zur Verstärkung unseres Teams im Bauhof in Vollzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Anlagenmechaniker / Gas- und Wasserinstallateur (w/m/d.


Bewerben Sie sich bis zum 27.04.2025!

 

Mitarbeiter Straßenunterhalt (m/w/d)

Sie suchen eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit, bei der Sie Ihre handwerklichen Fähigkeiten einbringen können? 

 

Bewerben Sie sich bis zum 27.04.2025!

Weitere Stellenangebote und ausführliche Beschreibungen finden Sie hier.
Informationen aus dem Rathaus

Standesamt am 10. April 2025 geschlossen

Das Standesamt und die Friedhofsverwaltung der Stadt Lohr a.Main sind am Donnerstag, 10. April 2025 wegen einer Fortbildung geschlossen. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit einen Termin zu buchen. Sie finden die Online-Terminvereinbarung  auf unserer Website.

Pressestelle | Telefon: 09352/848-214 | E-Mail: stadt-presse@lohr.de

Gedenken an Dr. Karl Brand

Am 2. April erinnerte die Stadt Lohr a.Main an Dr. Karl Brand. Der mutige Allgemeinmediziner wurde am 2. Mai 1945 von den Nationalsozialisten standrechtlich erschossen – weil er versuchte, die kampflose Übergabe der Stadt an die Amerikaner zu erreichen. Der Zweite Weltkrieg war längst verloren, doch sein Ziel war es, weiteres Leid und Zerstörung für die Stadt zu verhindern.

Nur vier Tage nach seinem Tod endete der Krieg mit der Kapitulation der Wehrmacht. Wir gedenken Dr. Karl Brand, der sein Leben für Frieden und Menschlichkeit riskierte. Unser Gedenken gilt ihm und allen, die unter Lebensgefahr für Demokratie und eine bessere Zukunft eingetreten sind.

Pressestelle | Telefon: 09352/848-214 | E-Mail: stadt-presse@lohr.de

Touristinformation am 9. April 2025 geschlossen

Die Touristinformation ist am Mittwoch, 9. April 2025 wegen einer Fortbildung geschlossen.

Jürgen Goldbach| Telefon: 09352/848-460| E-Mail: tourismus@lohr.de

Lange Nacht der Künste

Es folgt ein weiteres Highlight im Jubiläumsjahr der Sing- und Musikschule: die lange Nacht der Künste am 4. April ab 19 Uhr in der Alten Turnhalle Lohr. Es wird gelesen, getanzt, gesungen und musiziert - und das nicht nur auf der Bühne. Kunst passiert überall im Raum.  Ein Abend, der begeistert und verbindet.

Pressestelle | Telefon: 09352/848-214 | E-Mail: stadt-presse@lohr.de

Und ansonsten ...
 

Südtiroler Heimatsterne in Lohr a.Main

Am Sonntag, 06. April 2025, um 17:00 Uhr, erstrahlen die Südtiroler Heimatsterne wieder am Himmel in der Stadthalle Lohr am Main. Dieses besondere Konzertprogramm bringt einige der bekanntesten und beliebtesten
Künstler der Volksmusikszene auf eine Bühne und verspricht einen unvergesslichen Nachmittag für die ganze Familie. Mit dabei sind der legendäre Oswald Sattler, der charismatische Sänger Alexander Rier, die erfolgreichen Geschwister Niederbacher und die temperamentvolle Entertainerin Nadin Meypo, die nicht nur mit ihrer Musik überzeugt, sondern auch als charmante Moderatorin durch das Programm führt.
So, 6. April 2025, um 17:00 Uhr, Stadthalle Lohr
 

Konzert der Stadtkapelle Lohr a.Main: Mit dem Orientexpress durch Raum und Zeit

Die Stadtkapelle Lohr ist ein Orchester mit langer Tradition. Viele Musikerinnen und Musiker erwarben ihre musikalische Basis an der Sing- und Musikschule Lohr. Grund genug diese Institution zum 50-jährigen Jubiläum mit einem großen Konzert zu würdigen. Die Musikerinnen und Musiker nehmen Sie mit auf eine Fahrt mit dem Orient Express: Sie reisen in die Zeit von „Ötzi“, dem Mann aus dem Eis, erleben die geheimnisvolle Musik der Kelten und landen über Filmmusiken aus „Gladiator“ und „Robin Hood“ in der Zeit der Antike und des Mittelalters.
Do, 10. April 2025, 19:30 Uhr, Stadthalle Lohr


Stadt Lohr a. Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a. Main

Tel.: 0 93 52 / 848-0
E-Mail: stadt@lohr.de

Öffnungszeiten Neues Rathaus: Montag – Freitag: 8:00-12:30 Uhr
Öffnungszeiten Bürgerdienste: Montag – Freitag: 8:00-12:30 Uhr
und Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr


Vorherige Terminvereinbarung für Einwohnermeldeamt, Standesamt, Rentenberatung & Stadtarchiv erwünscht.

 

 

Rechtliches:
Die Stadt Lohr a. Main ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Dr. Mario Paul.


Wenn Sie die Vorab-Informationen zu den Sitzungen nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier abbestellen.