Aus der Mustersitzungsvorlage des Landkreises Main-Spessart ist folgendes zu entnehmen: Gegenstand der Regionalwerk Main-Spessart GmbH ist die Förderung der Energiewende im Landkreis, insbesondere durch gemeinschaftliche Planung, Errichtung und Betrieb von Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Dabei übernimmt das Regionalwerk bzw. dessen Tochtergesellschaften in Sinne eines Dienstleisters für seine Gesellschafter insbesondere folgende Aufgaben:
• Konzeption, Planung und Erstellung von Anlagen zur Erzeugung, Verteilung und Speicherung der erzeugten regenerativen Energien • Betrieb von und Beteiligung an solchen Anlagen • Vermarktung der in den Anlagen erzeugten regenerativen Energie Diese Aufgaben soll das Regionalwerk durch Gründung von Projektgesellschaften erfüllen, an die einzelne oder mehrere Projekte übertragen werden und an denen sich Kommunen, Energieversorgungsunternehmen, Bürgergenossenschaften, regio- nale Unternehmen und das Regionalwerk selbst beteiligen können.
Diese Aufgaben soll das Regionalwerk durch Gründung von Projektgesellschaften erfüllen, an die einzelne oder mehrere Projekte übertragen werden und an denen sich Kommunen, Energieversorgungsunternehmen, Bürgergenossenschaften, regionale Unternehmen und das Regionalwerk selbst beteiligen können.
Durch dieses Modell haben auch Kommunen ohne eigenes Flächenpotenzial die Möglichkeit, über eine Beteiligung an Erneuerbare Energien-Projekten im Landkreis finanziell zu profitieren.
Das Regionalwerk • ist somit ein Instrument, um die Energiewende aus der Region heraus aktiv zu gestalten • eröffnet die Perspektive auf eine zusätzliche Wertschöpfung für die Kommunen • bietet die Chance, eine verbraucherfreundliche und bezahlbare Energieversorgung für die Bevölkerung und Wirtschaft zu gewährleisten • sorgt durch die Beteiligungsmöglichkeit von Bürgerinnen und Bürgern an Erneuerbare Energien-Projekten für eine Akzeptanzsteigerung bei der Bevölkerung.
Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Regionalwerk aus folgenden Gründen nicht bei- zutreten: • Die Stadt Lohr hat keine Vorteile Gesellschafter des Regionalwerks zu sein. Alle Dienstleistungen, die das Regionalwerk den Kommunen bietet, leistet bereits die EVK für ihre Gesellschafter. • Durch den Beitritt zum Regionalwerk entstehen der Stadt Lohr auf Jahre finanzielle Verpflichtungen (Stammkapitaleinlage, Kapitalrücklage). • Der Gesellschaftsvertrag sieht eine Schlechterstellung der Kommunen vor, die Gesellschafter eines Energieversorgungsunternehmens sind (siehe Sachvortrag, Abschnitt Aufsichtsrat). Die Stadt Lohr hätte gegenüber anderen Gesellschaftern zwar gleiche Pflichten, jedoch nicht gleiche Rechte. • Ein Vorteil, der durch das Regionalwerk entsteht, die Möglichkeit der Direktbeteiligung an EEG-Projekten, wird auf absehbare Zeit praktisch keine Rolle spielen. Die derzeit absehbaren finanziellen Möglichkeiten der Stadt Lohr in Verbindung mit dem hohen Investitionsbedarf lassen nicht erwarten, dass signifikante, freie Finanzmittel zur Verfügung stehen, um sich an EEG-Projekten direkt zu beteiligen. Eine indirekte Beteiligung über die EVK ist dennoch mög- lich.
Der Stadtrat wird über einen eventuellen Beitritt entscheiden.
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