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Die Stadtwerke informieren: Ab sofort Abkochgebot in Steinbach

In Steinbach wurde der festgelegte Grenzwert für den Parameter Enterokokken überschritten.

 

Die Bürgerinnen und Bürger müssen ab sofort, bis auf Widerruf, das Leitungswasser nur im abgekochten Zustand als Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch, zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Erzeugnissen oder Substanzen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind (Lebensmittel), sowie zum Reinigen von Gegenständen und Anlagen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen können oder

dafür verwendet werden.

 

Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität führen die Stadtwerke in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Landratsamts Main-Spessart bereits umfangreiche Ermittlungen, Rohrnetzspülungen und Desinfektionsmaßnahmen durch.

 

Um Gefahren für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:

 

► Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.

► Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens

Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.

► Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.

► Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat

oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.

► Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum

      Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkung nutzen.

 

In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, auch weitere Bewohner (Feriengäste, ausländische Mitbewohner oder andere sonstige Abnehmer) von der aktuellen Beschaffenheit des Trinkwassers und der angeordneten Maßnahme in Kenntnis zu setzen.

 

Sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt verwendet werden kann, werden dies bekannt geben.

 

Für Rückfragen stehen die Stadtwerke Lohr a.Main zur Verfügung.

Stadtwerke Lohr| Telefon: 09352 605920 | E-Mail: trinkwasser@swlohr.de

Stadt Lohr a. Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a. Main

Tel.: 0 93 52 / 848-0
E-Mail: stadt@lohr.de

Öffnungszeiten Neues Rathaus: Montag – Freitag: 8:00-12:30 Uhr
Öffnungszeiten Bürgerdienste: Montag – Freitag: 8:00-12:30 Uhr
und Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr

Rechtliches:
Die Stadt Lohr a. Main ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Dr. Mario Paul.

Wenn Sie die Vorab-Informationen zu den Sitzungen nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier abbestellen.