Angesichts der anhaltend trockenen Witterung besteht in unserer Region für Wälder, Hecken, Trockenrasenflächen etc. sehr hohe Brandgefahr. Daher gilt wegen der bestehenden akuten Brandgefahr seit 25. Juni 2025 und bis auf Weiteres ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer im Gesamtgebiet der Stadt Lohr a.Main.
Das Verbot von offenem Feuer gilt auch für Lagerfeuer auf privaten Grundstücken. Ausgenommen von diesem Verbot sind Holzkohle-, Gas- und Elektrogrills im privaten Bereich innerorts.
Bitte halten Sie sich in eigenem Interesse an das ausgesprochene Verbot, auch im Hinblick auf mögliche Regressforderungen.
Die Aufhebung dieses Verbotes von offenem Feuer wird, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, bekannt gegeben.