Leben und Arbeiten | Tourismus und Kultur
 
Bei fehlerhafter Darstellung des Newsletters klicken Sie bitte hier (online).




Liebe Leserinnen und Leser,
heute erhalten Sie den Newsletter der Stadt Lohr a.Main erstmals von mir als neuem Ersten Bürgermeister. Ich freue mich darauf, Sie künftig regelmäßig über wichtige Themen und Entwicklungen in unserer Stadt zu informieren.

Am Mittwoch findet die erste öffentliche Sitzung des neu gewählten Stadtrates statt. Dabei werden die Weichen für die kommende Wahlperiode gestellt. Wie immer sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, am öffentlichen Teil der Sitzung teilzunehmen.

Darüber hinaus informieren wir Sie in dieser Ausgabe unter anderem über das aktuell geltende Feuerverbot im Stadtgebiet, geänderte Öffnungszeiten der Stadtbibliothek im Mai und Juni sowie die Schließung städtischer Einrichtungen am Freitag aufgrund eines Betriebsausfluges.

Ausführliche Informationen zu allen aktuellen Themen finden Sie wie gewohnt im weiteren Verlauf des Newsletters.


Herzliche Grüße

Ihr


Dirk Rieb
Erster Bürgermeister

Die 1. Sitzung des Stadtrates findet am Mittwoch, 06.05.2026 um 17:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses statt.
Begrüßung des Gremiums durch Ersten Bürgermeister Dirk Rieb
Herr Dirk Rieb wurde in der Kommunalwahl 2026 zum Ersten Bürgermeister der Stadt Lohr a.Main gewählt. Die Wahlperiode beginnt am 01. Mai 2026. Eine Vereidigung entfällt, da Bürgermeister Dirk Rieb bereits im bisherigen Amt des 2. Bürgermeisters vereidigt ist. Bürgermeister Rieb begrüßt das neue Gremium.

Dieter Daus | Telefon: 09352/848-214 | E-Mail: ddaus@lohr.de

Vereidigung der neu gewählten Stadtratsmitglieder
Bei der Kommunalwahl am 08.05.2026 wurden mehrere Bürgerinnen und Bürger neu in den Stadtrat gewählt. In der ersten öffentlichen Sitzung am Mittwoch werden sie durch den Ersten Bürgermeister vereidigt. Mit dem Amtseid verpflichten sie sich, die Gesetze zu achten, ihre Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und die kommunale Selbstverwaltung zu wahren. Für wiedergewählte Mitglieder entfällt die Vereidigung.

Dieter Daus | Telefon: 09352/848-214 | E-Mail: ddaus@lohr.de

Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister sowie Wahl der weiteren Bürgermeister
Der Stadtrat wählt in der Sitzung am Mittwoch aus seiner Mitte die weiteren Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister, darunter verpflichtend eine zweite Bürgermeisterin bzw. einen zweiten Bürgermeister. Bei Bedarf kann auch eine dritte Bürgermeisterin oder ein dritter Bürgermeister gewählt werden. Die Wahl erfolgt geheim. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erhält, andernfalls kommt es zur Stichwahl. Nach der Wahl muss das Amt schriftlich angenommen werden.

Dieter Daus | Telefon: 09352/848-214 | E-Mail: ddaus@lohr.de

Vereidigung der weiteren Bürgermeister
In der konstituierenden Stadtratssitzung am Mittwoch werden die Zahl der weiteren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister festgelegt und die entsprechenden Personen gewählt. Auch wenn alle Stadtratsmitglieder bereits vereidigt sind, legen die neu gewählten ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zusätzlich einen Amtseid ab. Dieser wird vom Ersten Bürgermeister abgenommen.

Dieter Daus | Telefon: 09352/848-214 | E-Mail: ddaus@lohr.de

Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts mit Festlegung der Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen sowie mit Festlegung der Ausschüsse und deren Größen
Im Stadtrat gibt es neben einer Geschäftsordnung eine sogenannte Hauptsatzung, in der wichtige Regeln für die Arbeit des Gremiums festgelegt werden. Darin geht es unter anderem um die Ausschüsse sowie um die Entschädigung der Stadtratsmitglieder. Grundlage ist die bisherige Satzung, die weiterhin gilt, bis eine neue beschlossen wird. Vorschläge für Änderungen werden in der Sitzung am Mittwoch vorgestellt und beraten.

Dieter Daus | Telefon: 09352/848-214 | E-Mail: ddaus@lohr.de

Erlass einer Geschäftsordnung für den Stadtrat
Der Stadtrat muss eine neue Geschäftsordnung beschließen, da die bisherige zum 30. April 2026 ausgelaufen ist. Für die Neufassung liegen zahlreiche Änderungsvorschläge aus den Fraktionen vor. Auch die Verwaltung hat Anregungen eingebracht, unter anderem auf Basis der aktuellen Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetags. Über die Vorschläge wird in der Sitzung beraten.

Dieter Daus | Telefon: 09352/848-214 | E-Mail: ddaus@lohr.de

Benennung der Fraktionsvertreter und Stellvertreter
Stadtratsmitglieder können sich zu Fraktionen zusammenschließen und benennen jeweils eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie Stellvertretungen. Diese werden dem Ersten Bürgermeister mitgeteilt und dem Stadtrat bekanntgegeben. Die Verwaltung nutzt diese Ansprechpartner künftig für die Zusammenarbeit. Die Fraktionen haben ihre jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter bereits benannt.

Dieter Daus | Telefon: 09352/848-214 | E-Mail: ddaus@lohr.de

Benennung der Ausschussmitglieder und ihrer Vertreter sowie Bestimmung des Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden und des Stellvertreters
Die Zusammensetzung der Stadtratsausschüsse richtet sich nach dem Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen. Die Sitzverteilung erfolgt nach einem festgelegten Berechnungsverfahren und wird in der Geschäftsordnung geregelt. Den Vorsitz in den Ausschüssen hat der Erste Bürgermeister oder sein Stellvertreter mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses. Für diesen wird der Vorsitzende sowie sein Stellvertreter vom Stadtrat aus den Reihen der Ausschussmitglieder bestimmt.

Dieter Daus | Telefon: 09352/848-214 | E-Mail: ddaus@lohr.de

Benennung der Vertreter in der Verbandsversammlung der Sparkasse Mainfranken
Die Stadt Lohr a.Main entsendet zwei Vertreter in den Zweckverband der Sparkasse Mainfranken sowie entsprechende Stellvertretungen. Diese Personen sollten über fachliche und wirtschaftliche Kenntnisse verfügen und werden vom Stadtrat benannt. Der Bürgermeister ist dabei nicht automatisch Mitglied, kann aber vom Gremium in den Verwaltungsrat gewählt werden. Vorgeschlagen wurden unter anderem Dirk Rieb und Michael Kleinfeller sowie Uli Heck und Ruth Emrich als Stellvertretungen.

Dieter Daus | Telefon: 09352/848-214 | E-Mail: ddaus@lohr.de

Benennung der Vertreter bzw. Vertreterinnen im Zweckverband Schul- und Sportzentrum Nägelsee
Die Stadt Lohr a.Main ist gemeinsam mit dem Landkreis Main-Spessart Träger des Zweckverbandes Schul- und Sportzentrum Nägelsee. Beide entsenden je sieben Vertreterinnen bzw. Vertreter in die Verbandsversammlung. Der Erste Bürgermeister gehört dem Gremium automatisch an, ebenso der Landrat auf Landkreisseite. Die weiteren Vertreter werden vom Stadtrat aus seiner Mitte bestimmt und jeweils durch Stellvertretungen ergänzt. Für die Verteilung der Sitze kann der Stadtrat ein Berechnungsverfahren wie Hare-Niemeyer anwenden, ist dazu aber nicht verpflichtet.

Dieter Daus | Telefon: 09352/848-214 | E-Mail: ddaus@lohr.de

Bestellung der Bürgermeister zum Standesbeamten für Eheschließungen
Standesbeamte werden von der Stadt gemäß der geltenden Verordnung bestellt. Bürgermeister können diese Aufgabe übernehmen, wenn sie eine entsprechende Kurzschulung im Personenstandsrecht absolviert haben. Ihre Zuständigkeit beschränkt sich auf die Durchführung von Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften. Die Bestellung erfolgt durch eine Urkunde.

Dieter Daus | Telefon: 09352/848-214 | E-Mail: ddaus@lohr.de

Festsetzung der Sitzordnung
Die Sitzordnung im Stadtrat wird durch Beschluss des Stadtrates festgelegt. Dabei wird geregelt, wo die einzelnen Parteien und Wählergruppen im Sitzungssaal sitzen.

Dieter Daus | Telefon: 09352/848-214 | E-Mail: ddaus@lohr.de

Benennung von Beiratsmitgliedern und Vertreterinnen oder Vertreter für VHS-Arge, Sing- und Musikschule, Stadtbibliothek, Partnerschaftsverein und Seniorenbeirat
Für verschiedene städtische Einrichtungen und Gremien wie die VHS, die Sing- und Musikschule, die Stadtbibliothek, den Partnerschaftsverein und den Seniorenbeirat werden Vertreterinnen und Vertreter aus dem Stadtrat benannt. Diese übernehmen dort die Interessenvertretung der jeweiligen Fraktionen. Eine persönliche Beteiligung liegt dabei nicht vor, sodass alle Stadtratsmitglieder auch selbst mit abstimmen können. Die Benennungen gelten in der Regel für die gesamte Wahlperiode und folgen den jeweiligen Satzungen der Einrichtungen.

Dieter Daus | Telefon: 09352/848-214 | E-Mail: ddaus@lohr.de

Beschluss über Wahl eines Ortssprechers für die Ortsteile Pflochsbach und Rodenbach
In Ortsteilen, die früher selbstständige Gemeinden waren und nicht im Stadtrat vertreten sind, kann eine Ortssprecherin oder ein Ortssprecher gewählt werden. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2023 reicht dafür ein Beschluss des Stadtrates aus, eine Unterschriftensammlung ist nicht mehr nötig. Die Wahl erfolgt in einer Ortsversammlung in geheimer Abstimmung. Für die Ortsteile Rodenbach und Pflochsbach wird die Einsetzung eines Ortssprechers vorgeschlagen.

Dieter Daus | Telefon: 09352/848-214 | E-Mail: ddaus@lohr.de

Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für den Ersten Bürgermeister
Der Erste Bürgermeister erhält zusätzlich zur Besoldung eine Dienstaufwandsentschädigung für repräsentative Aufgaben, die zu Beginn der Amtszeit vom Stadtrat festgelegt wird. Der gesetzliche Rahmen liegt aktuell zwischen 267,14 € und 878,10 € monatlich. Derzeit beträgt die Entschädigung 704,79 € und soll künftig auf 90 % des Höchstsatzes (790,29 €) angehoben werden. Anpassungen erfolgen automatisch bei Änderungen der Besoldung. Der Erste Bürgermeister ist dabei persönlich beteiligt.

Dieter Daus | Telefon: 09352/848-214 | E-Mail: ddaus@lohr.de

Festsetzung der Entschädigung für den 2. Bürgermeister
Ehrenamtliche weitere Bürgermeister erhalten neben der Stadtratsentschädigung eine zusätzliche Vergütung entsprechend ihrer besonderen Aufgaben. Diese wird zu Beginn der Amtszeit festgelegt und darf eine gesetzlich vorgegebene Obergrenze nicht überschreiten. Bisher beträgt die monatliche Entschädigung für den 2. Bürgermeister 580,36 € und soll auf 638,00 € erhöht werden. Auch die Vertretungsentschädigung wird angepasst: Künftig soll sie 289,00 € pro vollem Tag bzw. ab der 8. Stunde gelten, mit stundengenauer Abrechnung davor.

Dieter Daus | Telefon: 09352/848-214 | E-Mail: ddaus@lohr.de

Festsetzung der Entschädigung für den 3. Bürgermeister
Ehrenamtliche weitere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister erhalten für ihre Tätigkeit eine zusätzliche Entschädigung, die sich nach dem Umfang ihrer Aufgaben richtet und zu Beginn der Amtszeit festgelegt wird. Die monatliche Entschädigung für den 3. Bürgermeister soll unverändert bei 490,11 € bleiben. Die Vertretungsentschädigung soll hingegen um 10 % auf 289,00 € pro vollem Tag angehoben werden, künftig mit stundengenauer Abrechnung bis zur 7. Stunde. Ab der 8. Stunde wird der volle Tagessatz gezahlt. Anpassungen erfolgen bei Besoldungsänderungen automatisch.

Dieter Daus | Telefon: 09352/848-214 | E-Mail: ddaus@lohr.de

Wir suchen neue Teammitglieder!
 

Mitarbeiter (m/w/d) Wertstoffhof

Befristet; 3,5 Wochenstunden.  

Bewerben Sie sich bis zum 17.05.2026!

 

Studentische Hilfskraft (m/w/d) Kindergarten Sendelbach

Ab 01.10.2026 für die Dauer der Immatrikulation; 19,5 Wochenstunden    

Bewerben Sie sich bis zum 17.05.2026!

 

Fachkraft Veranstaltungstechnik (m/w/d)

Befristet auf 2 Jahre; Vollzeit   

Bewerben Sie sich bis zum 10.05.2026!

Ausführliche Beschreibungen und weitere Stellenanzeigen finden Sie hier.
Informationen aus dem Rathaus

Absolutes Verbot von offenem Feuer im Stadtgebiet aufgrund akuter Brandgefahr

Aufgrund der aktuell sehr hohen Brandgefahr gilt seit dem 27.04.2026 bis auf Weiteres ein generelles Verbot für offenes Feuer im gesamten Stadtgebiet.
Das Verbot gilt für alle Arten von offenem Feuer, einschließlich Lagerfeuer auf privaten Grundstücken. Erlaubt bleiben weiterhin die Nutzung von Holzkohle-, Gas- und Elektrogrills im privaten Bereich innerhalb geschlossener Ortschaften.
Hintergrund sind die anhaltend trockene Witterung und die erwartete weitere Hitzeentwicklung. Dadurch besteht insbesondere in Wäldern, Hecken und auf trockenen Flächen eine sehr hohe Brandgefahr.
Auch das Aufstellen oder Anzünden von Grablichtern in Bereichen mit trockener Vegetation, insbesondere auf Friedhöfen in der Nähe von Wiesen, Bäumen oder Hecken, ist daher nicht gestattet.

Die Stadt appelliert eindringlich an die Bevölkerung, das Verbot konsequent zu beachten, auch zum eigenen Schutz und um mögliche Haftungs- oder Regressforderungen zu vermeiden.
Sobald sich die Wetterlage entspannt und eine geringere Brandgefahr besteht, wird die Aufhebung des Verbots über die Presse bekannt gegeben.

Pressestelle | Telefon: 09352/848-214 | E-Mail: stadt-presse@lohr.de

Hybride Bürgerversammlung am 12.05.2026

Die hybride Bürgerversammlung der Lohrer Kernstadt findet am Dienstag, 12.05.2026 ab 19 Uhr statt. Die Bürgerversammlung für die Lohrer Kernstadt wird live auf dem städtischen YouTube-Kanal gestreamt. 
Sie können entweder vor Ort in der Alten Turnhalle Lohr a.Main oder von zu Hause aus an der Veranstaltung teilnehmen.
Von zu Hause aus können Sie Ihre Fragen in den Chat schreiben. Diese werden im Anschluss an die Anliegen vor Ort beantwortet. 

Der Link für den Stream wird am 12.05.2026 auf unserer Website und in den sozialen Medien veröffentlicht. 

Bitt wenden Sie sich mit Ihren Anliegen vorab per Mail an stadt@lohr.de oder telefonisch unter 09352/848-228 (vormittags) an die Stadt Lohr a.Main.

Christina Moreno Haag | Telefon: 09352/848-228 | E-Mail: stadt@lohr.de

Städtische Einrichtungen am 08.05.2026 wegen Betriebsausflug geschlossen

Wegen eines Betriebsausfluges bleiben am Freitag, 8. Mai 2026 folgende städtische Einrichtungen geschlossen:

• Neues Rathaus
• Stadtwerke 
• Geschäftsstelle der Sing- und Musikschule im Alten Rathaus
• Stadtbibliothek im Alten Rathaus
• Geschäftsstelle der VHS im Neuen Rathaus
• Kindertagesstätten Lohr a.Main (Seeweg, Sendelbach, Steinbach und Rodenbach)
• Starthouse Spessart
• Büro des Kulturamtes und der Stadthalle

Kurse und Unterricht der Sing- und Musikschule sowie der Volkshochschule finden regulär statt.

Die Touristinformation in der Kellereischeune hat regulär geöffnet!

Die Bereitschaftsdienste der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind selbstverständlich
gewährleistet.
Die Notrufnummer der Trinkwasserversorgung (Tel. 0171 / 8306033) und der Abwasserbeseitigung 
(Tel. 0151 /64916586) ist rund um die Uhr besetzt.

Pressestelle | Telefon: 09352/848-214 | E-Mail: stadt-presse@lohr.de

Geänderte Öffnungszeiten der Stadtbibliothek im Mai und Juni 2026

Die Stadtbibliothek Lohr hat im Mai und Juni abweichende Öffnungszeiten:

Freitag, 08. Mai 2026: geschlossen (Betriebsausflug)
Freitag, 15. Mai 2026: geschlossen (Brückentag)
Freitag, 05. Juni 2026: geschlossen (Brückentag)

Der ursprünglich geplante offene Samstag am 02. Mai 2026 wird aus organisatorischen Gründen verlegt und findet stattdessen am Samstag, 09. Mai 2026 statt. An diesem Tag beteiligt sich die Stadtbibliothek am bundesweiten Gratis Comic Tag und lädt alle Interessierten herzlich zum Besuch ein.

Stadtbibliothek | Telefon: 09352/848-484 | E-Mail: stadtbibliothek@lohr.de

... und außerdem?
 

Übungen der Bundeswehr

Bundeswehreinheiten führen in folgenden Zeiträumen Übungen im Stadtgebiet durch:

04.05. - 07.05.2026:
Kernstadt, Lindig, Pflochsbach, Rodenbach, Ruppertshüt-ten, Sackenbach, Sendelbach, Steinbach, Wombach

04.05. - 22.05.2026:
Rodenbach, Sackenbach, Steinbach

 

Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden. Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.



Stadt Lohr a. Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a. Main

Tel.: 0 93 52 / 848-0
E-Mail: stadt@lohr.de

Öffnungszeiten Neues Rathaus: Montag – Freitag: 8:00-12:30 Uhr
Öffnungszeiten Bürgerdienste: Montag – Freitag: 8:00-12:30 Uhr
und Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr


Vorherige Terminvereinbarung für Einwohnermeldeamt, Standesamt, Rentenberatung & Stadtarchiv erwünscht.

 

 

Rechtliches:
Die Stadt Lohr a. Main ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Dirk Rieb.


Wenn Sie die Vorab-Informationen zu den Sitzungen nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier abbestellen.